Apostolicae Curae
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
In dem Apostolischen Schreiben Apostolicae Curae vom 13. September 1896 analysiert Papst Leo XIII. die Riten der Anglikanischen Kirche für die Bischofs- und Priesterweihe. In seiner Entscheidung stellt er die Ungültigkeit der Weihen aus römisch-katholischer Sicht fest und behauptet damit die Unterbrechung der apostolischen Sukzession innerhalb der anglikanischen Kirche. Dieses Schreiben wurde von den Erzbischöfen von Canterbury und York mit dem Schreiben "Saepius Officio" vom 19. Februar 1897 beantwortet. Darin weisen sie auf frühchristlichen Liturgien hin, die ebenfalls die gleichen vermeintlichen Mängel aufweisen, die von Leo XIII. beanstandet werden, und weisen seine Behauptung in Bezug auf die Ungültigkeit ihrer Weihen zurück.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Begründung
[Bearbeiten] Weiheritus
Nach Leo XIII. besteht ein wesentlicher Mangel in der Weiheformel des durch König Eduard VI. eingeführten Weiheritus. Insbesondere bezeichnet er die Anglikanische Formel für die Priesterweihe Empfange den Heiligen Geist für ungenügend, auch in der späteren Form mit den Zusätzen "für das Amt und die Tätigkeit des Priesters" beziehungsweise "für das Amt und das Werk des Bischofs".
[Bearbeiten] Intention
Da die Intention innerlich ist, darf sie laut Leo XIII. nur insoweit beurteilt werden, als sie nach außen in Erscheinung tritt. Da allerdings der Weiheritus der katholischen Kirche absichtlich geändert wurde, kann angenommen werden, dass auch nicht die Absicht besteht zu tun, was die (katholische) Kirche tut.
[Bearbeiten] Widersprechung
[Bearbeiten] Weiheritus
Nach den Erzbischöfen von York und Canterbury wurde auch in der Liturgie des Hippolytus (Anfang des dritten Jahrhunderts) keinen Bezug auf die priesterliche Tätigkeit als Messevorsteher genommen, sondern nur auf "die Gebete, die er Tag und Nacht vor Gott herantragen wird" sowie seine Vollmacht für die Vergebung der Sünden. Würde die Argumentation von Leo XIII. zutreffen, so müsste die Apostolische Sukzession schon zu diesem Zeitpunkt und somit für das gesamte Christentum und nicht nur für den Anglikanismus unterbrochen worden sein. Wenn der römische Bischof sich auf das Konzil von Trient beruft (was Leo tut), so muss er nach Meinung der Engländer (die in dem Konzil "viele Wahrheiten mit Unwahrheiten vermischt" sehen) sich ebenfalls von dem Urteil des Konzils richten lassen -- entweder sei das Urteil des Konzils richtig, und auch die frühchristlichen Weihen waren ungültig, oder das Urteil des Konzils dürfe nicht herangezogen werden.
[Bearbeiten] Intention
Die Erzbischöfe von Canterbury und York bemängelten, dass Leo XIII. die Intentionen, die in dem Vorwort zum Weiheritus, die unter Edward VI. eingeführt wurde, außer Acht ließ. Sie behaupteten, die Riten der römischen Kirche seien ebenfalls nicht einheitlich, und die Einführung eines neuen Ritus sei daher zulässig, zumal dies zu den Freiheiten der Kirche vor Ort gehöre, und nicht "vom Wohlwollen Roms" abhänge. Die angeblichen "Neuerungen", die in England im 16. Jahrhundert eingeführt werden, ließen Bräuche der frühchristlichen Kirche wieder aufleben, die im römischen Brauch verloren gegangen waren; dies, und kein Abkehr von dem Brauch der Kirche Jesu Christi, seien die Absichten, die im Ritus des 16. Jahrhunderts zum Ausdruck kämen.