Baustelle
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Zur Baustelle gehören alle auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Umgebung befindlichen Flächen, auf denen Bauarbeiten durchgeführt, Gerüste gestellt, Baumaterialien gelagert und Baumaschinen aufgestellt werden. Darüber hinaus gehören hierzu auch Flächen für die Verkehrssicherung und den Aufenthalt der beteiligten Bauhandwerker und Bauarbeiter. Die Baustelle ist durch ein Baustellenschild zu kennzeichnen.
Eine Baustelle muss so eingerichtet sein, dass das Bauwerk ordnungsgemäß erstellt werden kann und ein betrieb- und verkehrssicherer Bauablauf gewährleistet ist. Eine Gefährdung fremden Eigentums und öffentlicher Einrichtungen muss wirksam vermieden werden. Dazu gehören Warnschilder, Warnhinweise und eine entsprechend wirksame Absperrung.
Man unterscheidet zwischen ortsgebundenen Baustellen und ortsungebundenen, mobilen Baustellen, die auch Wanderbaustellen genannt werden.
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[Bearbeiten] Sicherung nach Außen
Eine Baustelle ist so abzusichern, dass keine Gefahren, Schäden und unzumutbare Belästigungen für Einzelne oder die Allgemeinheit ausgehen. Dazu gehören eine Abgrenzung und eine angemessene Beleuchtung. Besteht für Fußgänger eine Gefahr durch herabfallende Materialien ist eine Überdachung des Gehwegs erforderlich. Für kleine Baustellen ist ein Bauzaun nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch gefordert werden. Bei Großbaustellen wird aufgrund der erforderlichen Baustellenlogistik und Zugangskontrolle eine aufwändige Absicherung benötigt, was auch dem Schutz der Baustelle selbst vor Diebstahl und Vandalismus beinhaltet.
[Bearbeiten] Vorschriften
Folgende Gesetze, Verordnungen und Technischen Regeln sind ggf. zu beachten:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStffV)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
[Bearbeiten] Volksmund
Oft wird die eigentliche Durchführung der Bauarbeiten als Baustelle bezeichnet. Im übertragenen Sinn bezeichnet Baustelle einen unfertigen Zustand, bei dem man trotz (starken) Bemühens noch nicht ein befriedigendes Ergebnis erreicht hat (Mein Leben ist eine Baustelle). In ähnlicher Weise werden leere Internet-Domains oder -Seiten von den Seiteninhabern gerne als „Baustelle“ gekennzeichnet, um die Absicht zu betonen, bald etwas auf die Seite zu stellen. In diesem Sinne existiert auch die Dauerbaustelle.
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Baustelle – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
Commons: Category:Building construction – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |
- Baustellenfertigung
- Der gleichnamige Textbaustein für die Wartungsarbeiten an Artikeln im Wikipedia:Benutzernamensraum ist unter Vorlage:Baustelle zu finden.