Département Donnersberg
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Das Département Donnersberg (Département du Mont-Tonnerre) war eine im Verlauf der französischen Revolutionskriege gebildete Verwaltungseinheit, die im Wesentlichen das Gebiet der heutigen Pfalz und Rheinhessen umfasste. Teile der Südpfalz gehörten jedoch zum Département Bas-Rhin mit Sitz in Straßburg.
Bereits im Spätherbst 1794 hatten die französischen Revolutionsheere das linke Rheinufer besetzt. Die Annexion wurde aber erst im Frieden von Campo Formio (1797) und endgültig im Frieden von Lunéville (1801) anerkannt.
1798 wurde die Verwaltung des eroberten Gebiets nach französischem Vorbild reorganisiert und damit die Departementseinteilung übernommen. Das Direktorium beauftragte den Elsässer Franz-Josef (François-Joseph) Rudler mit dieser Aufgabe und ernannte ihn zum "Generalregierungskommissar aller eroberten Länder zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel". Rudler war zuvor Richter am Kassationsgerichtshof in Paris. Seine Einteilung in vier Départements behielt bis zum Ende der Franzosenzeit und teilweise darüber hinaus Bestand:
- Département de la Roer, Rur-Departement (mit Hauptort Aachen)
- Département de la Sarre, Saardepartement (mit Hauptort Trier)
- Département de Rhin-et-Moselle, Departement Rhein-Mosel (mit Hauptort Koblenz)
- Département du Mont-Tonnerre, Departement Donnersberg (mit Hauptort Mainz)
Das Département du Mont-Tonnerre gliederte sich in folgende Arrondissements (Unterpräfekturen) und Kantone:
- Mainz (Mayence), Kantone: Alzey, Bingen, Bechtheim, Ingelheim, Kirchheimbolanden, Mainz, Nieder-Olm, Oppenheim, Wöllstein und Wörrstadt.
- Kaiserslautern (Kayserslautern), Kantone: Göllheim, Kaiserslautern, Lauterecken, Obermoschel, Otterberg, Rockenhausen, Winnweiler und Wolfstein.
- Speyer (Spire), Kantone: Bad Dürkheim, Edenkoben, Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Mutterstadt, Neustadt, Pfeddersheim, Speyer und Worms.
- Zweibrücken (Deux Ponts), Kantone: Annweiler, Homburg, Hornbach, Landstuhl, Medelsheim, Pirmasens, Waldfischbach und Zweibrücken.
Das annektierte Gebiet stand zunächst unter Sonderverwaltung; erst mit der Übernahme der Verfassung von 1802 wurde es den innerfranzösischen Départements gleichgestellt. Jeanbon Baron (de) St. André, der seit 1801 Generalkommissar der vier linksrheinischen Départements war, wurde von Napoléon Bonaparte im Februar 1802 zum ersten französische Präfekten des Département du Mont Tonnerre (mit Sitz in Mainz) ernannt.
Wie in Frankreich wurden in den linksrheinischen Gebieten die Privilegien des Adels und alle Feudalabgaben abgeschafft; der Kirchenbesitz wurde als Nationaleigentum beschlagnahmt und an reiche Bürger und Bauern verkauft. Sehr bedeutsam war die Einführung des Code Civil durch Napoleon. Er garantierte jedem Bürger Rechtsgleichheit und öffentliche Gerichtsverfahren. Die Bevölkerung, die bis dahin in kleinen und kleinsten Territorien gelebt hatte, wurde Teil eines großen Wirtschaftsraums ohne Zoll- und Zunftschranken. Des Weiteren wurde die männliche Bevölkerung der eroberten Gebiete zum Wehrdienst in der französischen Armee herangezogen und musste somit an den französischen Eroberungskriegen teilnehmen, so auch am Russlandfeldzug, wobei ein Großteil der Soldaten ums Leben kam.
Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft am Rhein um die Jahreswende 1813/1814 wurde die Leitung der vorläufigen Verwaltung der wieder eroberten Gebiete dem Reichsfreiherrn Karl vom und zum Stein (1757 - 1831) übertragen. Die Verbündeten schufen für eine Übergangszeit in den von ihnen besetzten Gebieten mit Generalgouvernements neue Verwaltungseinheiten, zunächst ohne die bestehenden Verwaltungseinrichtungen zu ändern. Aus den Departements Donnersberg, Saar und Rhein-Mosel wurde das Generalgouvernement Mittelrhein gebildet, dem im März 1814 noch das Département Forêts (Wälderdepartement) angegliedert wurde. Aber bereits im Juni des gleichen Jahres wurde die gemeinsame Verwaltung beendet; die Gouvernements wurden den einzelnen Mächten zugeteilt. Das Gebiet südlich der Mosel kam unter gemeinsame bayerisch-österreichische Verwaltung mit Sitz in Kreuznach; das Gebiet nördlich davon fiel an Preußen. Erst nach der endgültigen Niederlage Napoleons wurde auf dem Wiener Kongress (1814–1815) eine Entscheidung über den weiteren Verbleib der rheinischen Gebiete gefällt. Der größere Teil des ehemaligen Departements Donnersberg fiel als "Rheinkreis" an das Königreich Bayern (1837 in "Pfalz" umbenannt); das Gebiet um Mainz kam als Provinz Rheinhessen an das Großherzogtum Hessen.
Die Plünderungen der Revolutionskriege und die Aushebungen der napoleonischen Zeit brachten der Bevölkerung großes Leid, aber es gab auch positive Erfahrungen. Das französische Erbe in Verwaltung und Justiz, das auch in der bayerischen Zeit beibehalten wurde, ermöglichte einen erheblich größeren Spielraum für freiheitliche Bestrebungen. Das Hambacher Fest von 1832 und die Revolution von 1848/49 sind ohne dieses Erbe kaum denkbar.
[Bearbeiten] Weblinks
- Arrêté relatif à la mise en activité de la Constitution dans les départements de la Roer, de la Sarre, de Rhin-et-Moselle et du Mont-Tonnerre (Erlass zur Inkraftsetzung der Verfassung in den Departements Roer, Saar, Rhein-Mosel und Donnersberg)
- Constitution de l'an X (Verfassung des Jahres X) - 1802
- Die Departements des ersten französischen Kaiserreichs in der Großregion Saar-Lor-Lux im Jahr 1813 (Karte)
- Die Zeit der französischen Herrschaft am Rhein