Einnahme
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Einnahme ist ein Fachbegriff aus dem Rechnungswesen und dem Steuerrecht, der allgemein den Zugang von Geld bezeichnet. Entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch muss hier jedoch genauer abgegrenzt werden.
[Bearbeiten] Betriebswirtschaftlich
Eine Einnahme im betriebswirtschaftlichen Sinn erhöht das Geldvermögen eines Unternehmens. Einnahmen setzen sich zusammen aus den Einzahlungen, den Zugängen von kurzfristigen Forderungen (einschließlich Wertpapiere) und den Abgängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen). Das Gegenteil einer Einnahme ist eine Ausgabe.
- Eine Einnahme muss nicht gleichzeitig eine Einzahlung sein. Wird eine Rechnung fakturiert, erhöht sich das Geldvermögen durch die entstehende Forderung, der Zahlungsmittelbestand erhöht sich nicht.
- Eine Einnahme muss auch nicht zu einem Ertrag führen. Leistet etwa ein Gesellschafter eine Bankeinlage, ist dies als externe Kapitalerhöhung zu werten.
Siehe auch:
[Bearbeiten] Steuerlich
Nach dem Einkommensteuergesetz sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der sieben in § 2 Abs.1 EStG genannten Einkunftsarten zufließen. Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (Zuflussprinzip). Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
Siehe auch: Einnahmenüberschussrechnung