Gutachterausschuss
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Die Institution Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Kollegialgremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dazu erhält die Geschäftsstelle des Gutachterauschusses Kopien aller in der Gebietskörperschaft abgeschlossenen Immobilienkaufverträge von den Notaren übersandt. Diese werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in aggregierter Form publiziert. Sie sind Grundlage von Verkehrwertgutachten privater Sachverständiger oder Beleihungswertgutachten der Banken. Der Gutachterausschuss erstattet auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien). Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt. Die Gutachterausschüsse sind in der Regel von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, nur in Ausnahmefällen, z.B. in Baden-Württemberg, sind sie kommunale Ausschüsse, in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise angesiedelt.
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[Bearbeiten] Zusammensetzung
Neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Behörde sein soll, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde (in der Regel das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat bzw. Kataster- oder Vermessungsämter), gehören auch Mitarbeiter der zuständigen Finanzbehörden oder Finanzämter zum Gutachterausschuss. Darüber hinaus hat der Gutachterausschuss noch ehrenamtliche Mitglieder, die freiberuflich oder als Angestellte von Banken oder Versicherungen als Immobiliensachverständige tätig sind. In Frage kommen insbesondere Architekten, Bauingenieure, Immobilienökonomen, Betriebswirte, Vermessungsingenieure oder landwirtschaftliche Sachverständige. Der Vorsitzende hat mehrere Stellvertreter, von denen mindestens einer nicht der Verwaltung angehören darf, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde.
[Bearbeiten] Aufgaben
Die Aufgaben sind im einzelnen:
- Publikation von Daten über den örtlichen Immobilienmarkt
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstigen Vermögensnachteilen
- Führung einer Kaufpreissammlung
[Bearbeiten] Weitere Aufgaben
Nicht im Gesetz geregelt sind weitere Aufgaben, die in der Regel von Gutachterausschüssen wahrgenommen werden:
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
[Bearbeiten] Obere Gutachterausschüsse
Bei Bedarf können Obere Gutachterausschüsse gebildet werden (§ 198 BauGB).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
- Text der Gutachterausschussverordnung von Nordrhein-Westfalen
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