Kammerherr
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Ein Kammerherr (mittellateinisch: Cambellanus oder Cambrerius, französisch: Chambellan, englisch:Chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener Titel. Der Kammerherr stand im Rang über Kammerpagen und Kammerjunkern. Am großen Höfen unterstanden sie dem Hofmarschall oder dem Oberkammerherrn. Wahrzeichen des Rangs war ein Schlüssel.
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[Bearbeiten] Geschichte
An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. In einem Bericht über das Gefolge beim Einzug des Erzherzogs Ferdinand in München 1568 werden schon fünf Kammerherren erwähnt. Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der von ranghohen Adeligen bekleidet wird: Bei Kaiser Rudolph II. war beispielsweise Herzog Heinrich Julius von Braunschweig wirklicher Kammerherr. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über. An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Bekannt ist, dass von Johann Georg II. von Sachsen die ersten Kammerherrn an einem kurfürstlichen Hof angestellt wurden. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte.
Die Zahl der Kammerherren pro Hof variierte stark, bei den Habsburgern war sie vergleichsweise hoch. Bei Leopold I. gab es im letzten Jahr seiner Amtszeit 426 Kammerherren. Karl VI. ernannte allein im Jahr 1736 158 Kammerherren.
[Bearbeiten] Pflichten
Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte von Hof und zu Hof und änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- und Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation von Privataudienzen oder die Entgegennahme von Bittschriften beziehungsweise die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen.
[Bearbeiten] Rechte
Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Schlüssel zu tragen. Die Ausgestaltung dieses Schlüssels und die Art seiner Befestigung variierte ebenfalls von Hof zu Hof und im Laufe der Zeit.
[Bearbeiten] Personen mit dem Titel Kammerherr
- Friedrich Graf von der Asseburg
- Karl Friedrich von Savigny
- Stephan Kekulé von Stradonitz
- Börries Freiherr von Münchhausen
- Jean-Baptiste de Boyer, Marquis d'Argens
- Karl Drais
- Sigmund von Gemmingen-Hornberg zu Treschklingen
[Bearbeiten] Literatur
Johann Georg Krünitz: Oekonomische Encyklopädie oder allgemeines System der Staats- Stadt- Haus- und Landwirthschaft In 242 Bänden erschienen von 1773 bis 1858, online hier [1]