Diskussion:Kinder der Landstrasse
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Bevor eine Wertung gewisser Maßnahmen erfolgt, die ich auch nicht gerade als gut heiße, sollte diese doch primär im zeitgeschitlichen Zusammenhang erklärt werden. Wie sind diese zustande gekommen?. Fehlt hier völlig. Statt dessen wird versucht, ein vorfasstes Meinungsbild einzubringen , ohne dies zu erläutern. --ahz 04:19, 22. Mär 2005 (CET)
- unter Diskussion:Kinder der Landstrasse/nicht-NPOV befindet sich der alte Artikel. Ich arbeite an einer neuen Version... Keimzelle 23:18, 25. Mär 2005 (CET)
-
- o.g. disk.unterseite wurde im sinne von Wikipedia:Verwaiste Diskussionsseiten gelöscht. sie bezog sich auf die versionen vom 23. März 2005, 03:49 Uhr und älter. --ee auf ein wort... 21:44, 1. Okt 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Völkermord
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich den Link genau durchlese, so zweifle ich, ob das wirklich als Völkermord zu taxieren gewesen wäre (Absicht, eine [...] Gruppe [...] zu vernichten). Gibt's da Expertenmeinungen (ich meine von ausserhalb der Wikipedia) oder Gerichtsurteile in dieser Richtung? Ansonsten ist der Satz „Nach heutigem Recht hätte die Tätigkeit des "Hilfswerks" als Völkermord eingestuft werden müssen.“ wohl nicht NPOV und müsste als solcher gekennzeichnet werden. (Und bevor irgendwelche Aufschreie kommen: Ich finde es auch einen absoluten Skandal, was da passiert ist; es geht mir überhaupt nicht darum, etwas schönzureden. Ich will nur sicherstellen, dass der Satz, so wie er dasteht, eine Tatsache beschreibt und nicht „nur“ eine Meinungsvertretung ist). --insilentio 09:05, 9. Dez 2005 (CET)
-- siehe [[1]] ein ziemlich ausführliches Gutachten, das diese Formulierung stützt. Auch die GfbV beschreibt das so [[2]]
Ich nehme an, dass die Frage damit genügend geklärt ist.
Ich kann Dir übrigens versichern, dass aus der Sicht der Betroffenen dieser Artikel an der untersten Grenze der Harmlosigkeit liegt. Du findest auch im Netz Lebensgeschichten von Kinder-der-Landstrasse-Opfern, die die ganze Härte anschaulicher machen. Auch Sterilisationen und Kastrationen standen im Programm des "Hilfswerks"
--Fäberer 9.12.2005
- danke, sehr interessanter Link. Wie gesagt, es liegt mir nichts ferner als solche Abscheulichkeiten zur verharmlosen. Mein einziges Anliegen war, die in einer Enzyklopädie erforderliche Sachlichkeit zu garantieren. So wie der Satz dasteht, tönt es für mich einfach ein bisschen so, als ob der Tatbestand gerichtlich oder von der Regierung her anerkannt wäre, aber aufgrund des damals geltenden Rechts nicht strafverfolgungswirksam wäre. Deshalb schlage ich folgende kleine Änderung und Ergänzung vor, ausserdem einen Eintrag des obigen Links unter den Weblinks (man könnte dafür den ersteingetragenen Link rausnehmen, der ein dead link ist; ausser jemand ist erfolgreicher als ich und findet die Quelle wieder):
- „Man kann davon ausgehen, dass nach heutigem Recht der Straftatbestand des Völkermords erfüllt ist, insbesondere auf Seiten der beiden Hauptakteure, Dr. Alfred Siegfried (1890-1972) und Clara Reust. Obwohl solche Verbrechen nach Ansicht von Experten nicht verjährbar sind, lässt eine offizielle juristische Aufarbeitung nach wie vor auf sich warten.“
- Gruss, --insilentio 13:28, 9. Dez 2005 (CET)
Ich denke, die Klippe ist umschifft. Gruss --Fäberer 9.12.2005