Komtur
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[Bearbeiten] Ritterorden
Der Komtur (auch Kommentur, (lat. Commendator Ordensritter) war bei den geistlichen Ritterorden der Inhaber einer Komturei. Er war als Statthalter des Hochmeisters also derjenige Ritter, dem die Güter des Ordens für Rechnung desselben zur Verwaltung anvertraut (commendare) waren und zwar so, dass die einzelnen Mitglieder wie andere Regularkanoniker (canonici regulares) daraus ihren Unterhalt erhielten und nichts Eigenes besitzen durften. Obgleich in den Statuten den Komturen nur gestattet wurde, für sich aus den Einkünften so viel zu verwenden, wie zum standesmäßigen Unterhalt notwendig war, kannte doch die spätere Observanz keine Rechnungsablage mehr. Bei dem Deutschen Orden fiel zwar der Nachlass eines Komturs an den Orden zurück, jedoch konnte auch das umgangen werden, wenn ihm der Ordensmeister ein Testament zu machen erlaubte und ihm nach der Größe des Vermögens eine mäßige Abgabe auferlegte.
Der Komtur übte auch alle Befugnisse der Obrigkeit wie Landverleihung, Steuerwesen und Gerichtsbarkeit aus.
Durch Aufnahme in den Orden traten die Ritter nur in ein dem der Domicellaren bei den Stiftern ähnliches Verhältnis (hatten also weder Sitz noch Stimme im Kapitel) und rückten nach dem Alter in die Kommenden ein. Mehrere Kommenden (auch Komtureien) bildeten eine Provinz (Ballei), der ein Landkomtur (commendator provincialis) vorgesetzt war.
[Bearbeiten] Ordenskunde
In der Ordenskunde (Phaleristik) ist der Komtur (auch Komturkreuz) üblicherweise die am Hals zu tragende zweitniedrigste Stufe eines (Verdienst-)Ordens. Sie kann weiter abgestuft werden, häufig durch Hinzufügung eines Sterns oder von Schwertern. Beim Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland heißt der Komtur Großes Verdienstkreuz.