Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist das zentrale Gesetz des deutschen Abfallrechts. Es ist im Jahr 1996 an die Stelle des früheren Abfallgesetzes (Gesetz zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen; Abk. AbfG) getreten und regelt grundlegend den Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen. Im einzelnen enthält es insbesondere Bestimmungen über
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen |
Kurztitel: | Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz |
Abkürzung: | KrW-/AbfG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
FNA: | 2129-27-2 |
Datum des Gesetzes: | 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) |
Inkrafttreten am: | 6. Oktober 1996 |
Letzte Änderung durch: | Art. 68 VO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2415) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. November 2006 (Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
- den Begriff "Abfall",
- die Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft,
- die Anforderungen an die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung,
- die Produktverantwortung von Herstellern,
- die Abfall(wirtschafts)planung,
- die Zulassung von Deponien,
- die Überwachung der Abfallströme.
Die Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen, die nicht Deponien sind, wie z. B. Müllverbrennungsanlagen, unterliegt nicht dem KrW-/AbfG, sondern dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, den Ressourceneinsatz je Erzeugniseinheit zu minimieren. Hierbei kann für die Umweltpolitik in Anlehnung an § 4 des Gesetzes folgende Zielhierarchie gegeben werden:
- Vermeidung
- vor Verminderung
- vor Verwertung
- vor Beseitigung.
Das KrW-/AbfG wird ergänzt durch eine ganze Reihe von Rechtsverordnungen, die aufgrund von entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen des KrW-/AbfG ergangen sind. Sie dienen in der Regel dazu, die Bestimmungen des KrW-/AbfG für jeweils ganz bestimmte Materien zu konkretisieren und zu vervollständigen. Zu diesen Rechtsverordnungen gehören insbesondere:
- die Verpackungsverordnung,
- die Nachweisverordnung,
- die Bioabfallverordnung,
- die Deponieverordnung,
- die Gewerbeabfallverordnung,
- die Altholzverordnung,
- die Abfallverzeichnis-Verordnung,
- die Transportgenehmigungsverordnung,
- die Versatzverordnung,
- die Klärschlammverordnung,
- die Altfahrzeugverordnung,
- die Batterieverordnung
Das KrW-/AbfG wird außerdem konkretisiert durch verschiedene Verwaltungsvorschriften, insbesondere durch die Technische Anleitung Abfall und die Technische Anleitung Siedlungsabfall.
Neben das Bundesrecht tritt das Abfallrecht der Bundesländer, die in der Regel ihrerseits über Abfallgesetze mit ergänzenden Bestimmungen sowie weitere Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften verfügen.
Das KrW-/AbfG ist in ganz erheblichem Umfang durch europäisches Recht beeinflusst. Insbesondere die europäische Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG hat das Erscheinungsbild vieler Bestimmungen des KrW-/AbfG – so etwa der Bestimmungen über den Abfallbegriff – bestimmt. Europäisches und deutsches Abfallrecht sind allerdings nicht vollständig deckungsgleich, und zwar teilweise in einer Weise, die europäisches Recht verletzt. So hat das deutsche Abfallrecht etwa die Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung nach neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes teilweise in europarechtswidriger Weise vollzogen.
[Bearbeiten] Literatur
- Jürgen Fluck, Kreislaufwirtschafts-, Abfall- und Bodenschutzrecht, KrW-/AbfG, AbfVerbrG, EG-AbfVerbrVO, BBodSchG, Kommentar, Vorschriftensammlung, Stand: 67. Akt. 2006, C.F.Müller Verlag, Heidelberg, ISBN 13: 978-3-8114-7900-5
- Uwe Broch: Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung nach § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG. Gebundene Erlaubnis im Gefüge des KrW-/AbfG. Peter Lang Verlag 2000, ISBN 3-631-35609-9.
[Bearbeiten] Weblinks
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