Kurtrier
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Kurtrier (auch: Erzstift und Kurfürstentum Trier) war eines der sieben ursprünglichen Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Das weltliche Herrschaftsgebiet des Erzbischofs von Trier existierte von spätkarolingischer Zeit bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803. Seit der Wende zum 16. Jahrhundert gehörte es zum kurrheinischen Kreis und umfasste zur Zeit seiner größten Ausdehnung im Wesentlichen die Gebiete links und rechts der Unterläufe von Mosel und Lahn. Seine Hauptstadt war Trier, Residenzstadt seit dem 17. Jahrhundert Koblenz.
Die Erzbischöfe von Trier gehörten mit denen von Mainz und Köln zu den drei geistlichen Kurfürsten. Ihnen stand zusammen mit den Pfalzgrafen bei Rhein, den Markgrafen von Brandenburg, den Herzögen von Sachsen und den Königen von Böhmen seit der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert das Recht zur Wahl des deutschen Königs zu.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Entstehung
Das Bistum Trier entstand bereits in spätrömischer Zeit, im 3. Jahrhundert. Seit dem 6. Jahrhundert waren ihm als Erzbistum, die Suffragane von Metz, Toul und Verdun unterstellt. In spätkarolingischer Zeit begannen die Erzbischöfe von Trier mit dem Aufbau einer weltlichen Territorialherrschaft. Dieser weltliche Besitz des Bischofs von Trier, das Erzstift, ist zu unterscheiden von seinem geistlichen Einflussbereich, dem Bistum. Dessen Grenzen waren erheblich weiter gefasst. Das Erzbistum umfasste z.B. auch Gebiete in Luxemburg und Frankreich. Andererseits gehörten zum Erzstift Gebiete, etwa das Amt Daun in der Eifel, die geistlich dem Bischof von Köln unterstanden.
[Bearbeiten] Territoriale Entwicklung
Seit 902 waren die Erzbischöfe von Trier auch die weltlichen Herren ihrer Residenzstadt. Bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts blieb der entstehende Kurstaat auf Gebiete um Trier herum beschränkt, das später so genannte obere Erzstift. Dieses wurde 1018 beträchtlich erweitert, als Kaiser Heinrich II. dem Trierer Erzbischof Poppo von Babenberg den fränkischen Königshof Koblenz mitsamt dem zugehörigen Reichsgut übertrug. Das Land am Zusammenfluss von Rhein und Mosel und im unteren Westerwald bildete von da an das untere Erzstift. Im 12. Jahrhundert gewannen die Bischöfe auch die weltlichen Besitzungen der Reichsabtei St. Maximin und die Vogteirechte des Pfalzgrafen in ihrem Bistum.
Seit dem Jahr 1198 gehörten die Erzbischöfe von Trier zum Kurfürstenkollegium. Wie auch die beiden anderen geistlichen Kurfürsten waren auch sie Kanzler eines der drei Reichsteile. Das Amt des Erzkanzlers für Burgund wurde aber mit dem weitgehenden Verlust der französischsprachigen Gebiete des Heiligen Römischen Reichs in der frühen Neuzeit zu einem inhaltsleeren Titel.
Ein langwieriger Prozess um das Erzbistum wurde auf dem Konzil von Basel ausgetragen.
Unter Erzbischof Balduin von Luxemburg, dem bedeutendsten Kurfürsten von Trier, gelang es zwischen 1307 und 1354, zum Teil durch kriegerische Gebietserwerbungen, eine geschlossene territoriale Verbindung zwischen dem oberen und dem unteren Erzstift herzustellen. 1309 verpfändete Kaiser Heinrich VII. die Städte Boppard und Oberwesel am Rhein an seinen Bruder Erzbischof Balduin. In der Folgezeit gewann Kurtrier weitere Gebiete in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus hinzu, etwa die Ämter Manderscheid, Cochem, Hammerstein und Limburg. Mit dem Erwerb der Grafschaft Virneburg 1545 und der Fürstabtei Prüm im Jahr 1576 war die territoriale Entwicklung des Erzstifts im Wesentlichen abgeschlossen. Anders als Kurköln und Kurmainz verfügte der Trierer Kurstaat über ein weitgehend geschlossenes Territorium. Es erstreckte sich vom Unterlauf der Saar bei Merzig beiderseits der Mosel bis Koblenz und lahnaufwärts bis Montabaur und Limburg.
Im Jahr 1669 erließ die kurtrierische Regierung ein für das ganze Territorium geltendes Landrecht. Die Residenz des Kurstaats wurde 1629 von dem unsicher gewordenen Trier ins zentral gelegene Schloss Philippsburg in Ehrenbreitstein und 1786 in das neu erbaute Kurfürstliche Schloss von Koblenz verlegt.
[Bearbeiten] Pfälzischer Erbfolgekrieg
Im Juni und Juli des Jahres 1684 wurde die Stadt Trier nach der Eroberung Luxemburgs von französischen Truppen besetzt. Nach Ausbruch des Pfälzischen Erbfolgekriegs wurde Kurtrier fast komplett von Frankreich besetzt und stark zerstört. So gingen die Städte Cochem, Mayen, Wittlich und andere Städte in Flammen auf. Nach dem Koblenz 1688 nicht eingenommen werden konnte, wurde die Stadt aber durch Kanonenbeschuss stark beschädigt. Burg Stolzenfels am Rhein wurde 1689 völlig zerstört. Auf Grund des für das Reich unglücklichen Kriegsverlauf blieb das Erzstift in der Hand der Franzosen. 1697 wurde der Pfälzische Erbfolgekrieg durch den Frieden von Rijswijk beendet und die französischen Truppen verließen das Kurfürstentum.
[Bearbeiten] Das Ende des Kurstaats
Unter dem letzten Trierer Kurfürsten, Clemens Wenzeslaus von Sachsen, wurde Koblenz zum Sammelpunkt gegenrevolutionärer, französischer Adliger. 1794, während des 1. Koalitionskriegs besetzten französischen Revolutionstruppen den größten Teil des Kurfürstentums. Seine linksrheinischen Gebiete wurden 1801 Frankreich angegliedert und im Wesentlichen auf die Departements Sarre mit Sitz in Trier und Rhin-et-Moselle mit Sitz in Koblenz aufgeteilt. Die rechtsrheinischen Gebiete fielen 1803 an Nassau-Weilburg.
Im Wiener Kongress wurden die kurtrierischen Gebiete größtenteils dem Königreich Preußen zugeschlagen. Bis auf die Region um Limburg gehören sie seit 1947 zu Rheinland-Pfalz. Das Wappen des damals neu gebildeten Bundeslandes zeigt neben dem kurpfälzischen Löwen und dem Mainzer Rad das rote Kreuz von Kurtrier.
[Bearbeiten] Die Ständeordnung
Die Ständeordnung des Kurfürstentums Trier sah drei Machtorgane vor: den Kurfürsten, das Domkapitel und die Versammlung der Landstände.
[Bearbeiten] Der Kurfürst
Der Kurfürst war der oberste Landesherr des Kurfürstentums und in Personalunion Erzbischof des sehr viel größeren Erzbistums Trier. Nach der Wahl durch das Domkapitel wurde er vom Papst als Erzbischof und vom Kaiser als Kurfürst eingesetzt. In seiner weltlichen Funktion wurde er von einem Hofrat beraten und regierte seit dem 16. Jahrhundert weitgehend absolutistisch. Jedoch war er bei seinen Entscheidungen durch das so genannte Konsensrecht des Domkapitels und der Landstände häufig eingeschränkt.
[Bearbeiten] Das Domkapitel
Die Aufgabe des Domkapitels war die Wahl des Erzbischofs. An seiner Spitze stand der Domprobst. Der Kurfürst konnte ohne die Zustimmung des Domkapitels die Landstände nicht einberufen, des weiteren waren die Verträge des Kurfürsten ohne Gegenzeichnung durch das Domkapitel nicht gültig. Das Domkapitel nahm eine autonome Stellung ein, war von Steuern befreit und verwaltete seine Güter selbst.
[Bearbeiten] Die Landstände
Seit 1501 gab es in Kurtrier Landstände, die für das gesamte Kurfürstentum zuständig waren. Ihre wichtigste Aufgabe war die Bewilligung neuer Steuern. Die Schaffung dieses Gremiums war nach der Reichsreform notwendig geworden, die erstmals die Erhebung einer reichsweiten Steuer, des Gemeinen Pfennigs, vorsah. Der Kurfürst rief den Landtag, der in der Regel einmal jährlich tagte, mit Zustimmung des Domkapitels ein. Auf den Landtagen wurde auch über Beschwerden und Forderungen der Stände beraten, die dann an den Kurfürsten weitergeleitet wurden.
[Bearbeiten] Die Trierer Kurfürsten seit dem 13. Jahrhundert
[Bearbeiten] Siehe auch
Kurmainz | Kurköln | Kurtrier | Kurpfalz | Kurfürstentum Sachsen | Mark Brandenburg | Böhmen