Landkreis Cottbus
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Der Landkreis Cottbus ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1993.
Der Landkreis Cottbus umfasste am 1. Januar 1945:
- die Stadt Peitz
- sowie 84 weitere Gemeinden, von denen Kolkwitz, Schmellwitz und Ströbitz mehr als 2.000 Einwohner besaßen
- und 1 Gutsbezirk (Forsten).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Cottbus im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.
Das Landratsamt war in Cottbus.
[Bearbeiten] Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Am 27. Oktober 1886 schied die Stadtgemeinde Cottbus aus dem Kreis Cottbus aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Damit erhielt der Kreis Cottbus die Bezeichnung Landkreis.
Zum 1. Juli 1904 wurden die Landgemeinde Sandow und der Gutsbezirk Brunschwig aus dem Landkreis Cottbus in den Stadtkreis Cottbus eingegliedert.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Cottbus entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der fast alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. Januar 1945 wurde noch die Gemeinde Schönhöhe aus dem Landkreis Cottbus in den Landkreis Guben eingegliedert zur Bildung des SS-Truppenübungsplatzes Kurmark.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Den Kreisen Cottbus und Spremberg wurde durch Beschluss des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg vom 7. September 1946 (53) der links der Neiße befindliche Teil des früheren Kreises Sorau zugeschlagen.
[Bearbeiten] Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 wurde der Kreis Cottbus um 18 Gemeinden des aufgelösten Landkreises Guben vergrößert und erhielt zwei weitere Gemeinden vom Landkreis Lübben. Im Gegenzug verlor der Kreis Cottbus 14 Gemeinden an den Landkreis Lübben, eine Gemeinde an den Landkreis Senftenberg und 3 Gemeinden an den Landkreis Spremberg. Die Stadt Cottbus verlor 1950 ihre Kreisfreiheit, erhielt sie jedoch 1954 zurück.
[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland
im Zuge der brandenburgischen Kreisreform wird der Landkreis Cottbus zum 6. Dezember 1993 Teil des neu gebildeten Landkreises Spree-Neiße.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Cottbus gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren fast vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Peitz führte jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten.
Nur 1933 fand eine kleinere Änderung im Schriftbild dadurch statt, dass die Schreibweise für den Ort
- Roggosna in Roggosen
geändert wurde.
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