Landkreis Niederbarnim
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Der Landkreis Niederbarnim war ein Landkreis in Brandenburg und bestand von 1818 bis 1952. Die Bezeichnung Niederbarnim wurde 1412 erstmalig erwähnt und bezeichnete von 1451 (Aufteilung des Barnim in "Hohen Barnim" (Oberbarnim) und "Niederbarnim") bis 1952 eine regionale Verwaltungseinheit.
Der Landkreis umfasste fast das ganze Umland Berlins nördlich der Spree. Bis zur Gründung von Groß-Berlin am 1. Oktober 1920 gehörten zahlreiche heutige Stadtteile Berlins zu diesem Landkreis. Sein Pendant auf der südlichen Spreeseite war der Landkreis Teltow. Beide Landkreise profitierten in extremen Maße von der Suburbanisierung der in enge Stadtgrenzen eingezwängten Hauptstadt. Die an Berlin angrenzenden Gemeinden wuchsen in wenigen Jahren von Dörfern zu Vorstädten mit fünfstelliger Einwohnerzahl heran. Anders als die im Kreis Teltow gelegenen Gemeinden waren die Niederbarnimer Vororte überwiegend von Arbeitern bewohnt und hatten ein niedriges Steueraufkommen
Das ehemalige Kreisgebiet gehört mit Ausnahme der 1920 in Groß-Berlin aufgegangenen Gemeinden auch heute noch zu Brandenburg, vorwiegend zu den Landkreisen Oberhavel und Barnim. Der südöstliche Zipfel um Altlandsberg und Neuenhagen gehört heute zum Landkreis Märkisch-Oderland.
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[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Preußen, Provinz Brandenburg
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Niederbarnim im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“
Das Landratsamt war in Berlin.
Der südliche, an Berlin grenzende Teil des Kreises gehörte bis zum 1. Januar 1822 zum Regierungsbezirk Berlin, der mit diesem Tage aufgelöst wurde. Damit unterstand nunmehr das gesamte Kreisgebiet dem Regierungspräsidenten in Potsdam.
Zum 1. Januar 1861 wurden die Gemeinden Moabit (6.500 Einwohner) und Wedding mit Gesundbrunnen (zusammen rund 10.000 Einwohner) nach Berlin eingemeindet.
Zum 1. April 1908 wurde die Stadt Lichtenberg, die wenige Monate zuvor (15. November 1907) das Stadtrecht erhalten hatte, zur kreisfreien Stadt erhoben und schied damit aus dem Kreis Niederbarnim aus. Lichtenberg hatte zu diesem Zeitpunkt bereits rund 68.000 Einwohner und wuchs in den folgenden zwölf Jahren auf 145.000 Einwohner.
Am 1. April 1912 wurde die Landgemeinde Boxhagen-Rummelsburg aus dem Kreis Niederbarnim in die Stadt Lichtenberg eingemeindet. Diese änderte noch im gleichen Jahr ihren Namen in Berlin-Lichtenberg.
[Bearbeiten] Groß-Berlin-Gesetz
Mit dem „Groß-Berlin“-Gesetz wurden am 1. Oktober 1920 die am dichtesten besiedelten Teile des Landkreises in die neue Stadtgemeinde eingegliedert (Gemeinden über 1.000 Einwohner mit Einwohnerzahl 1919):
- in den neugeschaffenen Bezirk Reinickendorf:
- die Landgemeinden
- Berlin-Reinickendorf (41.000 Einwohner),
- Berlin-Rosenthal (Westteil, 4.300),
- Heiligensee (2.000),
- Hermsdorf bei Berlin (7.700),
- Lübars (4.400),
- Berlin-Tegel (20.000) und
- Berlin-Wittenau (10.000).
- die Gutsbezirke Frohnau (1.200 Einwohner), Tegel-Forst-Nord, Tegel-Schloß und Jungfernheide (nördlicher Teil).
- die Landgemeinden
- in den neugeschaffenen Bezirk Pankow:
- die Landgemeinden
- Berlin-Pankow (58.000 Einwohner),
- Berlin-Niederschönhausen (18.900),
- Berlin-Buchholz (4.900),
- Berlin-Heinersdorf (1.000),
- Berlin-Rosenthal (Ostteil, 1.700),
- Blankenburg (1.100),
- Blankenfelde,
- Buch (3.900) und
- Karow,
- die Gutsbezirke Rosenthal, Niederschönhausen mit Schönholz, und Blankenfelde.
- die Landgemeinden
- in den neugeschaffenen Bezirk Weißensee:
- die Landgemeinden
- Berlin-Weißensee (46.000 Einwohner),
- Berlin-Hohenschönhausen (6.700),
- Falkenberg,
- Malchow und
- Wartenberg
- die Gutsbezirke Malchow, Wartenberg und Falkenberg.
- die Landgemeinden
- in den neugeschaffenen Bezirk Lichtenberg:
- die kreisfreie Stadt Berlin-Lichtenberg (145.000 Einwohner),
- die Landgemeinden
- Berlin-Friedrichsfelde (24.400),
- Biesdorf (3.000),
- Kaulsdorf (3.400),
- Mahlsdorf (6.000) und
- Marzahn,
- die Gutsbezirke Biesdorf und Hellersdorf/Wuhlgarten
- in den neugeschaffenen Bezirk Cöpenick:
- die Landgemeinden
- Friedrichshagen (15.000 Einwohner),
- Rahnsdorf (2.700)
- die Landgemeinden
- in den neugeschaffenen Bezirk Treptow:
- die Landgemeinde Berlin-Oberschöneweide (25.600 Einwohner).
Die Bezirke Reinickendorf, Pankow, Weißensee und Lichtenberg entstanden ganz aus ehemaligen Niederbarnimer Gebietsteilen. Das Gebiet der Bezirke Cöpenick und Treptow gehörte zuvor überwiegend zum Landkreis Teltow.
[Bearbeiten] Republik und Nationalsozialismus
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Niederbarnim entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Das Landratsamt sollte 1938 nach Bernau verlegt werden; es verblieb jedoch bis Kriegsende in Berlin.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Niederbarnim entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Der Landkreis Niederbarnim umfasste am 1. Januar 1945:
- die 4 Städte Alt Landsberg, Bernau b. Berlin, Liebenwalde und Oranienburg
- sowie 80 weitere Gemeinden,
- und 4 Gutsbezirke (Forsten).
[Bearbeiten] DDR
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 musste der Landkreis Niederbarnim 11 Gemeinden an den neugebildeten Kreis Fürstenwalde und 4 Gemeinden an den neugebildeten Landkreis Seelow abgeben. Im Gegenzug erhielt der Landkreis Niederbarnim 13 Gemeinden (darunter die Städte Biesenthal und Werneuchen) vom Landkreis Oberbarnim.
Mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Brandenburg" vom 25. Juli 1952 wurde der Landkreis Niederbarnim aufgelöst und auf die Landkreise Bernau und Strausberg aufgeteilt.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Die Landkreis Niederbarnim gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Alt Landsberg, Bernau b. Berlin, Liebenwalde und Oranienburg führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Vor dem Ersten Weltkrieg wurden eine Reihe von Berliner Vorortgemeinden umbenannt (Berlin-Zusatz):
- Französisch Buchholz: Berlin-Buchholz,
- Friedrichsfelde: Berlin-Friedrichsfelde,
- Heinersdorf: Berlin-Heinersdorf,
- Hermsdorf: Hermsdorf bei Berlin,
- Hohen Schönhausen: Berlin-Hohenschönhausen,
- Lichtenberg: Berlin-Lichtenberg,
- Nieder Schönhausen: Berlin-Niederschönhausen,
- Ober Schöneweide: Berlin-Oberschöneweide,
- Pankow: Berlin-Pankow,
- Reinickendorf: Berlin-Reinickendorf,
- Rosenthal: Berlin-Rosenthal.
In den 1930/40er Jahren wurden weitere Namen geändert:
- Bernau: Bernau bei Berlin,
- Groß Schönebeck: Groß Schönebeck (Schorfheide) - inzwischen Ortsteil Groß Schönebeck der Gemeinde Schorfheide,
- Kalkberge: Rüdersdorf bei Berlin,
- Petershagen (Ostbahn): Petershagen bei Berlin,
- Rehfelde: Rehfelde (Kr. Niederbarnim),
- Werlsee: Grünheide (Mark)
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