Meisterbrief
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Der Meisterbrief ist eine Urkunde, die nach bestandener Meisterprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks oder der Industrie dem Meister ausgehändigt wird. Der Meisterbrief wird vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer (HWK) bzw. der Industrie- und Handelskammer IHK des entsprechenden Berufes ausgestellt.
Der Inhaber des Meisterbriefs wird im entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen. So erhält er die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks. Weiterhin berechtigt der Meisterbrief den Besitzer zum Ausbilden von Lehrlingen sowie zum Führen des Titels "Meister / Meisterin". Ferner berechtigt der Meisterbrief den Meister in manchen Bundesländern (u. a. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) zu einem Studium an einer Fachhochschule in einem einschlägigen Fachbereich.
Die Meisterprüfung darf nicht ohne Berufserfahrung abgelegt werden. Nach § 49 HWO ist zur Meisterprüfung zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk, einen andere Abschlussprüfung oder gleichwertige Berufserfahrung nachweisen kann.
Der Meisterzwang im Handwerk schränkt den freien Zugang zur selbständigen Berufsausübung in Deutschland ein. Grundsätzlich ist nach Art. 12 des Grundgesetzes die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert. Der Meisterzwang ist in Deutschland auch daher sehr umstritten. Der Zugang zum Handwerk ist weltweit normalerweise frei.
In Deutschland dagegen ist der Zugang seit 1935 abhängig von dem Nachweis der Befähigung, die mit dem Bestehen der Meisterprüfung nachgewiesen wird. Grund für die Einführung waren unter Anderem auch ständestaatliche Vorstellungen der Nationalsozialisten.
Als Nachweis der Befähigung möglich ist auch: eine Ausnahmebewilligung nach §§ 8 oder 9 HWO oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO (erst seit 2004).
Es ist jedoch zu bedenken, dass Meisterbetriebe einen hohen Ausbildungsstand zumindest des Inhabers garantieren, und somit für den Kunden eine gewisse Qualitätssicherheit bieten.
[Bearbeiten] Liste der zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerke in Deutschland seit Januar 2004
[Bearbeiten] Zulassungspflichtig
- Augenoptiker
- Boots- und Schiffbauer
- Brunnenbauer
- Bäcker
- Büchsenmacher
- Chirurgiemechaniker
- Dachdecker
- Elektromaschinenbauer
- Feinwerkmechaniker
- Fleischer
- Frisöre
- Gerüstbauer
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Glaser
- Hörgeräteakustiker
- Informationstechniker
- Installateur und Heizungsbauer
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Klempner
- Konditoren
- Kraftfahrzeugtechniker
- Kälteanlagenbauer
- Landmaschinenmechaniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Orthopädieschuhmacher
- Orthopädietechniker
- Schornsteinfeger
- Seiler
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Straßenbauer
- Stukkateure
- Tischler
- Vulkaniseure und Reifenmechaniker
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Zahntechniker
- Zimmerer
- Zweiradmechaniker
[Bearbeiten] Zulassungsfreie Handwerke
- Behälter- und Apparatebauer
- Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
- Bogenmacher
- Brauer und Mälzer
- Buchbinder
- Buchdrucker, Schriftsetzer, Drucker
- Damen- und Herrenschneider
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Estrichleger
- Feinoptiker
- Flexografen
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Fotografen
- Galvaniseure
- Gebäudereiniger
- Geigenbauer
- Glas- und Porzellanmaler
- Glasveredler
- Goldschmiede und Silberschmiede
- Graveure
- Handzuginstrumentenmacher
- Holzbildhauer
- Holzblasinstrumentenmacher
- Keramiker
- Klavierbauer und Cembalobauer
- Korbmacher
- Böttcher
- Kürschner
- Metall- und Glockengießer
- Metallbildner
- Metallblasinstrumentenmacher
- Modellbauer
- Modisten
- Müller
- Orgelbauer und Harmoniumbauer
- Parkettleger
- Raumausstatter
- Rollladen- und Jalousiebauer
- Sattler und Feintäschner
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Schuhmacher
- Segelmacher
- Siebdrucker
- Sticker
- Textilreiniger
- Uhrmacher
- Vergolder
- Wachszieher
- Weber
- Weinküfer
- Zupfinstrumentenmacher