Schiesspflicht
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Die Schiesspflicht (Obligatorisches) bezeichnet die Pflicht jedes Angehörigen der Schweizer Armee, jährlich die Schiesspräzision mit seiner persönlichen Waffe unter Beweis zu stellen. Das Obligatorische gehört zu den Bundesübungen.
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[Bearbeiten] Herkunft
Jeder Angehörige der Schweizer Armee (AdA) nimmt jeweils nach dem Dienst seine persönliche Waffe zusammen mit 50 Schuss Munition (sog. Kriegsmunition, in einer Konservendose versiegelt, welche nur im Kriegsfall geöffnet werden darf) und seine Ausrüstung (Uniformen, Helm, Gefechtspackung etc.) mit nach Hause, um im Ernstfall sofort einsatzfähig zu sein.
Um die Schiessfähigkeit jedes Einzelnen zu überprüfen und notfalls zu schulen, muss jeder Schweizer bis zum Austritt aus der Armee jährlich bis zum 31. August bei einem anerkannten Schützenverein das sogenannte "Obligatorische" schiessen. Wer diesen Termin verpasst, erhält eine Geldstrafe von 100 Franken . Im Wiederholungsfall wird die Strafe erhöht, es drohen auch bedingte Gefängnisstrafen.
[Bearbeiten] Programm 300m
Geschossen wird liegend ab Zweibeinstütze mit der eigenen Dienstwaffe, also dem Sturmgewehr 90 auf 300m Distanz.
Feuerart | Scheibe | Punktemaximum |
---|---|---|
5 Schuss Einzelfeuer | A 5er | je 5, Total 25 |
5 Schuss Einzelfeuer | B 4er | je 4, Total 20 |
1 x 2 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sekunden | B 4er | je 4, Total 8 |
1 x 3 Schüsse Schnellfeuer in 20 Sekunden | B 4er | je 4, Total 12 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 40 Sekunden | B 4er | je 4, Total 20 |
Total möglicher Punkte: 85
Schützen, die 66 Punkte (für Aktivschützen) und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte.
[Bearbeiten] Programm 25m
Soldaten und Unteroffiziere, welche nur mit einer Pistole ausgerüstet sind, schiessen ihre jährliche Schiesspflicht mit dieser Waffe. Subalternoffiziere, welche das Sturmgewehr als Leihwaffe behalten, können wählen, ob sie das Obligatorische Programm mit dem Sturmgewehr auf die Distanz 300 m oder mit der Pistole schiessen.
Geschossen wird stehend ein- oder zweihändig mit der Pistole 75 auf 25m Distanz.
Feuerart | Scheibe | Punktemaximum |
---|---|---|
5 Schuss Einzelfeuer | Ordonnanz-Schnellfeuer Pistolenscheibe | je 10, Total 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 50 Sekunden | Ordonnanz-Schnellfeuer Pistolenscheibe | je 10, Total 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 40 Sekunden | Ordonnanz-Schnellfeuer Pistolenscheibe | je 10, Total 50 |
1 x 5 Schüsse Schnellfeuer in 30 Sekunden | Ordonnanz-Schnellfeuer Pistolenscheibe | je 10, Total 50 |
Total möglicher Punkte: 200
Schützen, die 175 Punkte (für Aktivschützen) und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte.
[Bearbeiten] Bestehen der Schiesspflicht
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn der Schiesspflichtige mindestens 42 Punkte mit dem Sturmgewehr bzw. mindestens 120 Punkte mit der Pistole erreicht hat und höchstens drei Nuller geschossen hat. Dazwischen können beliebig viele Probeschüsse (kostenpflichtig) geschossen werden. Wer auch nach höchstens zwei weiteren Versuchen (Munition muss bezahlt werden) die Mindestpunktzahl nicht erreicht hat, muss zu einem späteren Termin zu einem Nachschiessen (Nachschiesskurs) erscheinen. Dieses muss auf die Distanz 300m geschossen werden.
Je acht Anerkennungskarten vom Obligatorischen und acht Kranzkarten von Feldschiessen in der selben Distanz berechtigen den Schützen zum Bezug einer Feldmeisterschaftsmedaille. Pro Schütze sind maximal acht dieser Meisterschaftsmedaillen möglich.
[Bearbeiten] Zukunft
Oft wird die Schiesspflicht als "alter Zopf" bezeichnet. Andere sehen die Schiesspflicht als festen Bestandteil der Freiheit der Schweizer an. Des weiteren ist die Schiesspflicht eine feste Einnahmequelle der zahlreichen Schützenvereine und dient ebenfalls dazu, die enormen Munitionsbestände der Armee aufzufrischen; das heisst bei den Obligatorischen Schiessen wird die vor dem Verfall stehende Munition verschossen und kann so durch neue ersetzt werden. Verschiedene Kreise fordern die Abschaffung der Schiesspflicht, da ja auch schon im regulären WK genug geschossen wird. Zu einer klaren Entscheidung ist es bis jetzt noch nicht gekommen, und so ist die Schiesspflicht weiter ein fester Bestandteil der Schweizer Armee.