Standstreifen
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Ein Standstreifen (in Österreich und der Schweiz Pannenstreifen genannt) ist ein befestigter Seitenstreifen von Straßen für das Halten in Notfällen. Amtlich wird er in Deutschland Seitenstreifen genannt. Standstreifen sind auf Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen (bzw. Autostraßen) gesetzlich vorgeschrieben.
Standstreifen werden in der Regel für das Abstellen von havarierten Fahrzeugen, zum Ausweichen bei Hindernissen, für die Verkehrsführung bei Baustellen, als Fahrgasse bei Unfällen, als Arbeitsraum für den Betriebsdienst oder als Weg für den Rettungsdienst genutzt. In Deutschland ist er nicht Bestandteil der Fahrbahn und darf, außer in den oben genannten Fällen, auf Autobahnen nicht befahren werden. Ebenfalls nutzen in Deutschland Rettungsfahrzeuge nicht den Standstreifen, sondern die sogenannte Rettungsgasse, die auf der Fahrbahn zwischen den Fahrspuren von den Verkehrsteilnehmern freigehalten werden muss. In Österreich und der Schweiz hingegen ist dieses Verhalten strafbar! Hier muss bei einem Stau der Pannenstreifen unbedingt für die Einsatzfahrzeuge freigehalten werden.
Es wird in Deutschland zwischen den permanenten und den temporären Standstreifen unterschieden. Der temporäre Standstreifen kann über entsprechende Lichtzeichen oder über Verkehrszeichen bei Bedarf, in der Regel bei hohem Verkehrsaufkommen, für den Verkehr freigegeben werden. Bei der Freigabe ist in Deutschland in den meisten Fällen das Überholen von LKWs verboten und die Höchstgeschwindigkeit auf 100 bis 120 km/h begrenzt. Ein Beispiel für solch einen temporären Standstreifen ist der Abschnitt der A3 zwischen Obertshausen und Offenbach. Hier kann bei hohem Verkehrsaufkommen der Standstreifen als zusätzliche vierte Spur freigegeben werden. Durch Kamerasysteme wird überwacht, dass sich auch keine Pannenfahrzeuge auf dem Standstreifen befinden.
Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird der Pannenstreifen in Baustellenbereichen als zusätzliche Fahrspur herangezogen. Durch die geringere Breite und den schwächeren Straßenunterbau muss aber in den meisten Fällen eine Temporeduktion angeordnet werden. Außerdem sind nach gewissen Abständen zusätzliche Pannenbuchten vorgesehen. Da es die Rettungsgasse nicht gibt, ist er auf alle Fälle freizuhalten.