Steuerquote
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[Bearbeiten] Volkswirtschaftliche Steuerquote
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Volkswirtschaftlich versteht man unter Steuerquote den Anteil der erhobenen Steuern im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eines Landes.
Sie wird beeinflusst vom Steuersatz einerseits, vom Vorhandensein von Steuerbefreiungen, Steuerschlupflöchern und Schwarzarbeit andererseits.
Eine hohe Steuerquote wird in der Regel gleichgesetzt mit umfangreicher staatlicher Umverteilung, fehlenden ökonomischen Anreizeffekten und geringer Attraktivität des Standorts aufgrund hoher Produktionsnebenkosten.
Deutschland hatte im Jahr 2003 im internationalen Vergleich mit 20,8% eine der niedrigsten und in der EU sogar die niedrigste gesamtwirtschaftliche Steuerquote.
[Bearbeiten] Kassenmäßiges Steueraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland 1995-2004
Jahr | Steuern insgesamt in Mrd. Euro | kassenmäßige Steuerquote in % vom BIP | Steuerquote nach VGR in % vom BIP | Steuerquote nach OECD in % vom BIP |
---|---|---|---|---|
1991 | 338,4 | 22,5% | 22,4% | 22,1 % |
1995 | 416,3 | 23,1% | 22,5% | 23,3 % |
2000 | 467,3 | 22,7% | 24,6% | 23,1 % |
2001 | 446,2 | 21,1% | 23,0% | 21,7 % |
2002 | 441,7 | 20,6% | 22,6% | xxxx % |
2003 | 442,2 | 20,4% | 22,3% | xxxx % |
2004 | 442,8 | 20,0% | 21,7% | xxxx % |
[Bearbeiten] Betriebswirtschaftliche Steuerquote
Betriebswirtschaftlich beschreibt die Steuerquote den prozentualen Anteil der von einem Unternehmen abzuführenden Steuern am Jahresüberschuss vor Steuern.
[Bearbeiten] Konzern-Steuerquote
Darunter versteht man das Verhältnis von Steueraufwand zu dem Gewinn vor Steuern, auch als ETR = Effective Tax Rate bezeichnet. Berechnung: (tatsächlicher+latenter Steueraufwand & Steuerertrag)/ handelsrechtlicher Ergebnis
Das Ziel ist die Minimierung der Steuerzahlungen.
[Bearbeiten] Versorgungs-Steuerquote
Höhe und Entwicklung der Versorgungsausgaben sagen allein über die Tragfähigkeit des Versorgungssystems nur wenig aus. Entscheidend ist das Verhältnis der künftigen Versorgungsausgaben zum künftigen Bruttoinlandsprodukt (Versorgungsquote) und zu den künftigen Steuereinnahmen (Versorgungs-Steuerquote).
Als Versorgungs-Steuerquote wird der Anteil der Versorgungsausgaben an den Steuereinnahmen bezeichnet.
Die so ermittelte Versorgungs-Steuerquote, ist neben der Versorgungsquote eine wichtige Größe zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Alterssicherungssystems und für die Finanzplanung der Gebietskörperschaften. Da die Steuereinnahmen den einzelnen Gebietskörperschaften zugeordnet werden, kann anhand der Versorgungs-Steuerquote die unterschiedliche Inanspruchnahme der Finanzkraft der Beschäftigungsbereiche verdeutlicht werden. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Versorgungsausgaben der Beamten, Richter, Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebenen in der Regel aus dem laufenden Haushalt und somit grundsätzlich aus Steuereinnahmen finanziert werden. Die künftigen Steuereinnahmen werden auf der Grundlage einer konstanten Steuerquote aus dem Bruttoinlandsprodukt abgeleitet. Die Entwicklung der Versorgungsquote und der Versorgungs-Steuerquote gibt an, in welchem Umfang die Versorgungsausgaben das Bruttoinlandsprodukt und die Steuereinnahmen in Anspruch nehmen werden. Daraus lassen sich Folgerungen für die Nachhaltigkeit der Finanzierung des Versorgungssystems ableiten.
[Bearbeiten] Siehe auch
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