Stimmberechtigte
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen. Über die Löschung wird nach sieben Tagen entschieden. Wenn du meinst, dass dieser Artikel nicht gelöscht werden sollte, beteilige dich bitte an der Löschdiskussion. Während dieser Zeit ist es natürlich möglich, den Artikel zu erweitern und zu verbessern.
Falls du einer der Autoren des Artikels bist, lies dir bitte vorher Wikipedia:Was bedeutet ein Löschantrag durch und entferne den Löschantrag keinesfalls eigenmächtig. |
Grund des Löschantrags: Text bezieht sich nur auf die Schweiz. Daher falscher Suchbegriff (evtl. Verschieben nach Stimmberechtigte (Schweiz)). Außerdem sieht Formatierung nach Kopie eines Dritttextes aus. Da keine Quellen angegeben wurden ist eine URV zu befürchten. nachgetragen Svens Welt 17:14, 15. Nov. 2006 (CET)
Stimmberechtigte sind Teil eines Volkes, der bestimmte politische Rechte wahrnehmen kann. Das Stimmrecht fällt in den meisten Fällen mit dem Wahlrecht zusammen.
1. Schweiz
1.1. Bund
Stimmberechtigt sind Männer und Frauen (Frauen seit 1974) ab 18 Jahre (früher 20) mit schweizerischer Nationalität und die dieses Recht nicht verloren haben. Vier mal pro Jahr können die Stimmberechtigten zu Sachfragen Stellung beziehen. Es gibt für diese Abstimmungen diverse Gründe:
1.1.1 Initiative
100'000 Stimmberechtigte wünschen einen neue Bestimmung in der Bundesverfassung. Die Mehrheit der Stimmberechtigten und die Mehrheit der Kantone (12 Kantone, von den 26 Kantone, gelten 6 als Halbkantone und so wird ihre Stimme auch gewertet) müssen der Änderung mittels einfachem Mehr zustimmen. Die Annahme von Initiativen ist eine seltene Aus-nahme (1. August-Initiative, Alpeninitiative und die noch nicht umgesetzte Verwahrungsinitiative), denn die Politik versucht den Begehren der Stimmberechtigen in der Regel im Vorfeld entgegen zu kommen (Gegenentwurf).
Auch die Kantone haben das Recht eine Initiative zu ergreifen; dies ist aber bisher noch nie geschehen.
1.1.2. Obligatorisches Referendum
Jeder Änderung der Bundesverfassung aber auch den Antrag einer Total- oder Teilrevision der Verfassung.
Jeder Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemein-schaften (UNO zugestimmt und EU abgelehnt).
Auch Kantone habe das Recht ein Referendum zu ergreifen, dieses geschah bisher nur ein Mal (beim angenommenen Fianzreferendum).
1.1.3. Fakultatives Referendum
50'000 Stimmberechtigte können mit dem Inhalt eines Gesetzes (sowie bestimmte Bundes-beschlüsse) und bestimmte völkerrechtliche Verträge nicht einverstanden und können das Referendum ergreifen. Referenden sind besonders dann erfolgreich, wenn es um aussenpoli-tische Inhalte geht.
Das fakultative Referendum wird auch als Ursache der schweizerischen Kollegialitäts-Prinzip-Politik gesehen.
1.2. Kanton/Gemeinde
Die Kantone sind generell frei ihr politisches System für sich und ihre Gemeinden selbst zu wählen; aus Sicht des Bundes müssen die Kantone aber das Recht für den Stimmberechtigten vorsehen, die kantonale Verfassung ändern zu können.
All Kantone gehen aber weiter und Kopieren im Prinzip das System des Bundes (Initiative und Referendum).
Kantonale Abstimmungen sind nicht so häufig wie eidgenössische Abstimmungen. Wenn es aber eine kantonale Abstimmung gibt, dann fällt sie meistens mit dem Datum der eidgenössischen zusammen. Dies ist dann der Fall, wenn an der Urne abgestimmt wird. Einige Kantone kennen die Landsgemeinde - es gibt dann kein Parlament, sondern sämtliche Entscheide werden direkt vom Stimmberechtigten gefällt (direkte Demokratie). Viele Gemeinden kennen dann auch die Gemeindeversammlung an denen die Stimmberechtigten befragt werden (Erteilung von Bürgerrecht, Landverkaufsgeschäfte, Bauprojekte der Gemeinde, Einstellung eines Lehrers - obwohl dies der Kanton machen müsste… usw.), aber auch die Gelegenheit erhalten, dem Gemeinderat (Exekutive) Fragen zu stellen.
Einige Kantone sehen aber noch weitere Instrumente für die Stimmberechtigen vor z.B. die Motion, welche das Parlament zum Erlass eines Gesetzes bewegen soll.
Viele Kantone - besonders in der Westschweiz - erlauben es dem Ausländer an kantonalen oder auch gemeindespezifischen Sachfragen teilzunehmen. Hingegen hat kein Kanton das Stimmrechtalter gesenkt. Der letzte Kanton, der das Stimmrecht für Frauen eingeführt hat, war der Kanton Appenzell-Innerrhoden im Jahre 1992, dies allerdings nicht freiwillig, sondern nach einem entsprechenden Bundesgerichtsurteil.