Vertragsbediensteter
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Als Vertragsbediensteten bezeichnet man in Österreich einen öffentlich Bediensteten, dessen Beschäftigungsverhältnis nicht wie beim Beamten auf der Pragmatisierung beruht, sondern wie bei einem Angestellten in der Privatwirtschaft vertraglich begründet ist. Jedes Bundesland sowie der Bund hat ein eigenes Vertragsbedienstetengesetz (=Sonderprivatrecht).
Im Detail existieren Unterschiede zu den arbeitsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in Österreich. So ist z.B. ein Vertragsbediensteter nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer nur mehr unter Anführung eines Kündigungsgrundes, wie z.B. Dienstpflichtverletzung oder körperliche bzw. geistige Nichteignung zum Dienst kündbar (beschränktes Kündigungsrecht des Dienstgebers).
Ab einem gewissen Dienst- und Lebensalter kann ein Vertragsbediensteter aber auch wie ein Beamter unkündbar werden (50. Lebensjahr und 10 Dienstjahre). Sie besitzen somit zwar einen größeren Bestandschutz im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft, jedoch schulden sie ihrem Dienstgeber eine erhöhte Flexibilität und können daher auch leichter zu anderen Arbeiten herangezogen werden, wenn es das dienstliche Interesse erfordert. Jedoch sind dabei auch die persönlichen, familiären und sozialen Interessen des Bediensteten zu berücksichtigen.