Ätzende Stoffe
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Stoffe, die lebendes Gewebe zerstören, werden nach §2 Abs.4 ChemPrüfV als ätzend (corrosive) eingestuft:
Beispiele: Chlorwasserstoffsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure, Natronlauge, konzentrierte Seifenlauge, Abflussreiniger
Säuren und Basen und Verbindungen, die mit Wasser alkalisch oder sauer reagieren, zählen zu den ätzenden Stoffen. Dazu gehören auch oxidierend wirkende und wasserentziehende Stoffe. Ätzende Stoffe können organischer oder anorganischer Natur, fest, flüssig oder gasförmig sein. Flüssigkeiten sind am gefährlichsten, da sie am besten benetzen. Feste und gasförmige ätzende Stoffe müssen eine gewisse Zeit auf dem Gewebe der Haut verweilen, um mit äußerlich anhaftender Feuchtigkeit oder in der inneren Gewebeflüssigkeit reagieren zu können. Ätzgase verursachen schon in kleinsten Mengen und geringer Kontentration Schädigungen der Atemwege und der Lunge.