Überwachung des ruhenden Verkehrs
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Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (auch: Parkraumüberwachung, PÜ) ist die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe, Verstöße im ruhenden Straßenverkehr als Verkehrsordnungswidrigkeit zu ahnden. Darunter fallen vor allem Verstöße gegen Parkverbote, zeitlich begrenztes Parken und gebührenpflichtiges Parken.
[Bearbeiten] Beispiele
- die Entfernung von Kraftfahrzeugen an gefährlichen Stellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (z. B. Parkverbote und Haltverbote) durch Abschleppungen,
- die Unterstützung von Parkraumkonzepten durch Reduzierung des Autoverkehrs in bestimmten Bereichen (dies trifft z. B. zu bei Parkplätzen mit Bewohnerparkplätzen oder zur Lenkung der ruhenden Verkehr in Innenstädten),
- die Sicherung von Einnahmen bei gebührenpflichtigen Parkplätzen,
- die Gewährleistung der Fahrzeugsrotation auf Kurzzeitparkplätzen (Kurzzeitparkbedürfnis),
- die Vermeidung von Langzeitparken (über mehrere Tage), wo dies unerwünscht ist,
- die Vermeidung der Blockade von Behindertenparkplätzen und Zufahrten,
- die Gewährleistung des Durchkommens von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren (2,6 m verbleibende Fahrbahnbreite)
Die Parküberwachung wird überwiegend durch uniformierte Politessen durchgeführt. Diese können Angestellte im Verkehrsaußendienst einer kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) oder der Landespolizei Polizeihostess ([PH]) angehören. Räumlich ist das Gebiet der gemeindlichen und der polizeilichen Dienstkräfte meist aufgeteilt.
Zur Ausstellung von Verwarnungen mit Verwarnungsgeld sind heutzutage die Dienstkräfte meist mit einem Kleinstcomputern mit integriertem Drucker ausgestattet, womit auch eine Vornotierung möglich ist; zuvor wurden die Strafzettel per Hand geschrieben. Die PH können zusätzlich auch (Verkehrsordnungswidrigkeiten) anzeigen, wenn hierbei für einen Tatbestand ein Bußgeld (über 35 Euro) vorgesehen ist.
Ein weiteres Aufgabenfeld der Dienstkräfte ist die Anordnung von Versetzungen oder Abschleppungen von nicht ordnungsgemäß geparkten KFZ und die Verständigung der Polizei bei vermuteten Parkausweisfälschungen. In München haben geschulte Dienstkräfte der kommunalen Verkehrsüberwachung auch die Aufgabe, Auskünfte in bezug auf die Stadt zu erteilen; diese sind mit einem Schild „Info“ erkennbar.
Daneben sind auch Polizeivollzugsbeamte mit der Verfolgung von Verstößen gegen Sanktionsvorschriften im ruhenden Verkehr betraut, die sich jedoch auch mit fast allen möglichen Verstößen im fließenden Verkehr befassen (z. B. Verkehrsstraftaten).
[Bearbeiten] Kritik
Kritiker argumentieren, die Parküberwachung diene in erster Linie dazu, die Einnahmen der Kommunen zu vergrößern. Es sei das Prinzip der Städte und Gemeinden, die Parkplätze zu verknappen (z. B. durch überflüssige Parkverbote), um mehr Verwarnungen erteilen zu können. Die Politessen würden zum Teil von den Kommunen unter Druck gesetzt (z. B. Mindestumsatz) oder durch Prämien dazu angereizt, möglichst viele Verwarnungen zu erteilen.
Die Kommunen weisen diese Vorwürfe jedoch zurück. Auch die feste Einplanung bestimmter Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten in den jährlichen Haushalt kann nicht als Beleg für die Kritik gelten. Denn da stets Einnahmen aus Bußgeldern zu erwarten sind, müssen diese auch im Haushaltsplan in Höhe der Erfahrungswerte kalkuliert werden.
Andererseits wird den Kommunen aber auch vorgeworfen, aus Opportunitätsgründen nicht die notwendige Parkraumüberwachung durchzuführen, selbst wenn dies zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geboten sei (z. B. Parken im 5-Meter Einmündungsbereich an Kreuzungen oder auf Geh- und Radwegen). Hierbei wird immer angeführt, dass eine effektive Parkraumüberwachung den kommunalen Haushalt nicht belastet, sondern sogar zusätzliche Einnahmen bringe.
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