ʿAdscham
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ʿAdscham (arabisch: عجم, DMG ʿaǧam, „Nichtaraber“) ist ein Begriff der nationalen, staatsrechtlichen, kulturellen und religiösen Auseinandersetzung vor allem innerhalb des Islam und der Gemeinschaft der Muslime. Das Wort hat für Araber etwa die gleiche umfassende Bedeutung wie für Hellenen das Wort „Barbaren“. Es sind diejenigen, die das Arabische nicht korrekt (faṣīḥ) artikulieren. Abgeleitet aus der Wurzel ʿ–ğ–m charakterisiert man eine Person mit ʿudschma / عجمة / ʿuǧma, der fehlerhaft und unverständlich spricht. ِAus dieser Grundbedeutung ist dann der Begriff ʿadscham schon in der vorislamischen Poesie als Bezeichnung für die Nichtaraber, zunächst für die Perser, abgeleitet worden.
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[Bearbeiten] Im Koran
Dementsprechend wird das im Koran erwähnte Wort ʿaǧamī (Sure 16, Vers 103) und al-ʿaǧamīna (Sure 16, Vers 198) und ʿaǧamīyan (Sure 41, Vers 44), das wörtlich „Fremde(r)“ bzw. „Fremdsprachige(r)“ bedeutet, mit „Nichtaraber“ oder (irrtümlich) mit „Barbar(en)“ übersetzt. Sure 26, Vers 198–199 drückt dieses Verständnis des Begriffes und die ablehnende Haltung der Ungläubigen gegenüber der Offenbarung aus:
„Wenn wir ihn auf einen von den Nichtarabern herabgesandt hätten und er ihn (in seiner eigenen Sprache) ihnen verlesen hätte, hätten sie (ohnehin) nicht daran geglaubt.“
– Übersetzung Rudi Paret
Ähnlich auch in Sure 41, Vers 44:
„Wenn wir ihn (d. h. den Koran) zu einem nichtarabischen Koran gemacht hätten, würden sie sagen: 'Warum sind seine Versen (w. Zeichen) nicht (im einzelnen) auseinandergesetzt (so daß jedermann sie verstehen kann)?' (Was soll das:) ein nichtarabischer (Koran) und ein arabischer (Verkünder)?“
– Übersetzung Rudi Paret
Letztere Stelle erklärt die klassische Koranexegese (tafsir) wie folgt: Der „Nichtaraber“ (al-aʿǧamī) ist nicht von den Arabern, sei er in seiner eigenen Sprache korrekt (faṣîḥ) oder nicht. Al-aʿǧamî ist derjenige, der die Sprache nicht korrekt spricht, sei er von den Arabern oder von den Nichtarabern.[1] Eine vergleichbare Deutung wird auch in der Exegese von Sure 26, Vers 198–199 genannt. Die Intention in der Polemik gegen die Ungläubigen kommt in der Exegese bei at-Tabari zu Sure 41, Vers 44 ebenfalls deutlich zum Ausdruck: die Sprache des Korans ist für die Ungläubigen unverständlich, obwohl derjenige, der hier spricht, d. h. Mohammed, Araber ist.[2] Der koranische Begriff ist auch für die arabischen Philologen zunächst von sprachlicher Relevanz.
Auf die unterschiedlichen Schichten unter den Völkern der vom Islam eroberten Gebiete hat bereits Alfred von Kremer in seiner Culturgeschichte des Orients unter den Chalifen und nach ihm Ignáz Goldziher in seinen immer noch lesenswerten Muhammedanischen Studien hingewiesen: Araber, Nichtaraber und Klienten (mawālī).
[Bearbeiten] In den Hadithen
Während der Abschiedswallfahrt richtete der Prophet Mohammed am Berg von ʿArafāt u. a. folgende Worte an seine Anhänger:
„Ich habe euch etwas klares und deutliches hinterlassen; wenn ihr daran festhaltet, werdet ihr niemals in die Irre gehen: Gottes Buch und die Sunna seines Propheten. Leute! hört meine Worte und begreift sie! Ihr sollt wissen, dass jeder Muslim Bruder des Muslims ist, und dass die Muslime (untereinander) Brüder sind [...], der vorzüglichste unter euch ist bei Gott der frommste von euch. Ein Araber hat nur durch seine Frömmigkeit Vorrang vor dem Nicht-Araber (ʿaǧam).“
Diese Gleichheitsgesinnung, die hier demonstriert wird, ist nur mit Bedenken der Rede des Propheten zuzuschreiben, da in den ältesten Quellen des islamischen Überlieferungswesens dieser Zusatz durchgehend fehlt und – worauf bereits Ignaz Goldziher hingewiesen hat – wohl als spätere Zutat zu werten sein wird. Allerdings kommt diese positive Einstellung gegenüber Nicht-Araber schon in der umfangreichen Traditionssammlung des Ahmad ibn Hanbal (gest. 855 in Bagdad) als Teil der Rede des Propheten vor. Andere inhaltlich ähnlich ausgerichtete prophetische Aussagen, die man spätestens zur Zeit des al-Schafi'i (gest. 815 in Ägypten) in schriftlicher Form überliefert hatte, lassen ebenfalls auf die Idee über die Gleichheit von Arabern und Nicht-Arabern schließen:
„Fünf Dinge sind mir und keinem anderen vor mir (von Gott) gewährt worden: die ganze Erde ist mir als rituell reine Gebetsstätte gegeben worden. Durch Furcht bin ich zum Siege verholfen worden. Die Kriegsbeute ist mir erlaubt worden. Ich bin an die roten und die weissen (gleichermassen) gesandt worden. Die Fürbitte (zwischen Gott und Mensch) ist mir gegeben worden.“
Die Farbbezeichnung – Rot und Weiss – steht hier im Sinne: „für die ganze Menschheit“. Die Araber bezeichneten die Perser – also die ʿaǧam – als „Rot“, also hellfarbig im Gegensatz zu „Schwarz“ wie sich die Araber damals nannten. Auch die Farbenkombination Gelb und Weiss kommt in der Bedeutung von „alle“, die ganze Menschheit vor. (Lit.: Goldziher, Schwarze und Weisse.) Entsprechend wird in der erwähnten Traditionssammlung des Ahmad ibn Hanbal die Farbkombination „Schwarz“ (Araber) und „Rot“ (Perser) verwendet.
Eine weitere Entwicklung stellt die Gegenüberstellung vom „schwarzen“ Sklaven (raqaba saudāʾ), als ʿaǧamiyya bezeichnet, und dem „weißen“ (baiḍāʾ) Sklaven in der islamischen Jurisprudenz dar. Ersterer ist als Schwarzer im heutigen Sinn zu verstehen.
[Bearbeiten] Literatur
- Der Koran. Übersetzung Rudi Paret. Kohlhammer 1979, ISBN 3170051024
- Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. 2. Nachdruck der Ausgabe Halle 1888. Olms, Hildesheim/Zürich/New York 2004, ISBN 3-487-12606-0
- Ignaz Goldziher: 'Arab und 'Ağam. Band I., S. 101–146
- Ignaz Goldziher: Schwarze und Weisse. Band I. S. 268–269
- G. E. von Grunebaum: Der Islam im Mittelalter. Artemis Verlag, Zürich 1963
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ The Tafsirs. (arab.), [16.1.2006]
- ↑ The Tafsirs. (arab.), [16.1.2006]
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