21. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten
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Der 21. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ( Twenty-first Amendment to the United States Constitution) hob die landesweit gültige Alkoholprohibition auf, die 1920 mit dem 18. Zusatzartikel eingeführt worden war. Er wurde am 20. Februar 1933 vom Kongress verabschiedet, am 5. Dezember 1933 hatten die Bundesstaaten ihn ratifiziert.
Inhaltsverzeichnis
[Bearbeiten] Abschnitt 1
[Bearbeiten] Englisch
The eighteenth article of amendment to the Constitution of the United States is hereby repealed.
[Bearbeiten] Deutsch
Der 18. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten ist hiermit aufgehoben
[Bearbeiten] Abschnitt 2
[Bearbeiten] Englisch
The transportation or importation into any State, Territory, or possession of the United States for delivery or use therein of intoxicating liquors, in violation of the laws thereof, is hereby prohibited.
[Bearbeiten] Deutsch
Der Transport oder Import von berauschenden Getränken zum Zweck des Vertriebs oder Konsums in einen Bundesstaat, ein Territorium oder eine Besitzung der Vereinigten Staaten ist verboten, sofern er gegen die dortigen Gesetze verstößt.
[Bearbeiten] Abschnitt 3
[Bearbeiten] Englisch
This article shall be inoperative unless it shall have been ratified as an amendment to the Constitution by conventions in the several States, as provided in the Constitution, within seven years from the date of the submission hereof to the States by the Congress.
[Bearbeiten] Deutsch
Dieser Verfassungszusatz bleibt ungültig, wenn er nicht binnen sieben Jahren nach seiner Bekanntgabe an die Bundesstaaten durch den Kongress von den einzelnen Staaten als Ergänzung zur Verfassung bestätigt wird.
[Bearbeiten] Bedeutung
Neben der Abschaffung der landesweit gültigen Prohibition enthält der Verfassungszusatz einen wesentlichen weiteren Punkt. Die Gesetzgebung zum Alkoholkonsum wurde vom Staat wieder an die einzelnen Bundesstaaten zurückgegeben. In Abschnitt 2 wird ausdrücklich auf die Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten verwiesen. So ergab sich eine noch heute von Bundesstaat zu Bundesstaat verschiedene Gesetzgebung zum Umgang mit berauschenden Getränken (Mississippi hielt bis 1966 an der Prohibition fest). Die Bestärkung der Autonomie der Bundesstaaten schlägt sich auch in Abschnitt 3 nieder. Dort wird darauf verwiesen, dass Versammlungen in den einzelnen Staaten den Verfassungszusatz bestätigen müssen. Das verfassungsgemäße Vorgehen wird stark betont, möglicherweise eine Besinnung auf freiheitliche Grundwerte.
[Bearbeiten] Quellen
Wikisource: Englischer Text des 21. Verfassungszusatzes – Quellentexte |
Wikisource: Deutscher Text des 21. Verfassungszusatzes – Quellentexte |