Absperrung (Straßenverkehr)
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Mit Absperrungen wird ein Bereich abgegrenzt, in dem sich Verkehrsteilnehmer nicht aufhalten dürfen. Gründe können dafür sein:
- Baustellen
- Sperrungen anderer Art
- Umleitungen
Für Absperrungen im innerstädtischen Bereich werden hierzu Absperrschranken in Kombination mit Warnbaken genutzt, auf Autobahnen hingegen finden nur Warnbaken Verwendung.
[Bearbeiten] Geschichte
Bis ca. 2003 waren in Deutschland überwiegend hölzerne oder metallene Absperrschranken im Einsatz. Beide Varianten waren leicht zu transportieren und boten ein ausreichendes Maß an Sicherheit. Allerdings bestand immer die Gefahr der nicht ordnungsgemäßen Aufstellung. So wurden beispielsweise Absperrschranken mit Richtungspfeilen aufgestellt, die gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung gerichtet waren, ebenso wie Warnbaken mit falscher Ausrichtung.
2003 wurden Absperrzäune eingeführt. Sie verfügten über keine Richtungsbepfeilung mehr (so wie neuere Absperrschranken). Zudem boten sie auch größere Reflexionsflächen, dadurch wurde eine bessere Sichtbarkeit in der Dunkelheit erreicht. Durch die Erweiterung der Absperrschranken mit einem weiteren Metallstreifen kurz über dem Boden wurden die Absperrzäune nun auch blindengerecht. Bislang gerieten gelegentlich blinde Verkehrsteilnehmer mit ihren Blindenstöcken unter die Absperrungen und liefen anschließend gegen die Absperrung oder in den unzureichend abgesperrten Raum. Diese Art von behindertengerechten Absperrungen ist in vielen Ländern (z.B. in Großbritannien und den USA) schon seit Längerem vorgeschrieben. Durch eine Drahtverbindung der zwei Metallstreifen erreichte man außerdem, dass es Kindern und Tieren erschwert wurde, die Absperrung zu durchschreiten.
2004 wurden die Absperrzäune erneut überarbeitet und bestehen nun aus Hohlkörpern aus farbigem Kunststoff. Die Farbe des Kunststoffes ist vom Absperr- bzw Bauunternehmen frei wählbar und ermöglicht außerdem durch eine individuelle Form die Unterscheidung von Absperranlagen anderer Unternehmen.