Ad contrariam
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ad contrariam ( lat.) - Schluss von der Wahrheit (W) eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit (F) eines allgemein verneinenden Urteils - bezeichnet eine Form des unmittelbaren Schlusses, in der von der Wahrheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit des konträren allgemein verneinenden Urteils geschlossen wird.
Beispiel:
Der Schluss
"Alle Metalle leiten Wärme" (W) - allgemein bejahendes Urteil
auf
"Kein Metall leitet Wärme" (F) - allgemein verneinendes Urteil
Es gibt zwei Fälle von Schlüssen ad contrariam:
- der Schluss von der Wahrheit eines allgemein bejahenden Urteils auf die Falschheit eines allgemein verneinenden Urteils
- der Schluss von der Wahrheit eines allgemein verneinenden Urteils auf die Falschheit eines allgemeinen bejahenden Urteils
Siehe auch: ad subcontrariam