Diskussion:Bankgeheimnis
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In welchem deutschen Gesetz ist das Bankgeheimnis verankert ? Diejenigen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, sind in der StPO aufgelistet, da stehen die Banken aber nicht dabei.
- Im Bundesdatenschutzgesetz. --213.54.215.41 21:44, 12. Mär 2005 (CET)
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- Das BDSG gilt in erster Linie für öffentliche Stellen und erst in zweiter Linie für nicht-öffentliche Stellen. Meines Wissens werden die Banken im BDSG auch nicht speziell erwähnt, insofern haben sie was ihre Daten betrifft nicht mehr Rechte oder Pflichten als eine Versicherung, Möbelhaus oder sonstiges. Oder habe ich was übersehen.
[Bearbeiten] Das Bankgeheimniss begründet sich nach §30a der Abgabenordnung.
Bei der Ermittlung des Sachverhalts haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
Ist die Person des Steuerpflichtigen bekannt und gegen ihn kein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit eingeleitet, soll auch im Verfahren ein Kreditinstitut erst um Auskunft und Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.
[Bearbeiten] Schweizer Rechtschreibung
Dieser Artikel ist kein Artikel mit reinem Schweizbezug. Ein Großteil des Artikels befasst sich jedoch mit dem Schweizer Bankgeheimnis. Gelten für diesen Artikel nun die Schweizer Rechtschreibregeln oder die "normalen"? Zwei verschiedene Rechtschreibregelungen in einem Artikel fände ich nun auch nicht so toll. --RokerHRO 12:48, 17. Mär 2005 (CET)
- Ich bin zwar sonst ein Verfechter für ein Deutsch der regionalen Eigenheiten. Da es sich aber hier um einen allgemein gültigen Artikel handelt (der mehrheitliche Anteil muss ja weiteren Ausbau nicht bleiben) würde ich für die sonst übliche Schreibweise plädieren. --K@rl 12:40, 18. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Schweizer Bankgeheimis ausgegliedert
aufgrund des grossen inneren ungleichgewichts des artikels, seit ich meinen teil über die schweiz gepostet hab, hab ich mich entschieden, den schweizer teil in einen eigenen artikel auszugliedern. ich denke, die rechtschreibefrage ist damit auch geklärt. [und sorry für meine 9521347142598 dativ-genitiv Fehler]