Basiswert
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Als Basiswert bzw. Underlying (selten Bezugswert) bezeichnet man den Vertragsgegenstand eines Termin-, Terminkontrakt- oder Optionsgeschäfts, der für die Erfüllung und Bewertung des Vertrags als Grundlage dient.
Waren und Finanzierungstitel aller Art können Basiswerte für börsengehandelte oder individuell vereinbarte Termingeschäfte sein. Die Palette reicht bei Waren ("commodities") angefangen von Schweinebäuchen über Schlachtvieh, Zucker, Wolle, Bauholz, Rohöl, Kupfer bis hin zu Gold und Platin. Bei Finanztermingeschäften umfassen sie vor allem Devisen, Schuldverschreibungen wie Staatsanleihen und Termingeld bis hin zu Aktien- und anderen Indizes. Bei Wetterderivaten ist der Basiswert dagegen die Tagestemperatur, Niederschlagsmengen oder ähnliches.
Nicht alle Termingeschäfte bezwecken die tatsächliche (physische) Lieferung des Basiswertes am Ende der Laufzeit des Vertrages. Während bei Forwards beispielsweise mehr als 90% der Verträge durch physische Lieferung erfüllt werden, sind es in den Futuresmärkten nur mehr rund 3 %. Die Mehrzahl der Verträge wird hier durch Glattstellen oder englisch "Closing" - ein Gegengeschäft - während des Fälligkeitszeitraums erfüllt.
Bei der Erfüllung von Futures- und Optionsgeschäften kommt vor allem bei Finanzderivaten heute oft der sog. Barausgleich ("cash settlement") zur Anwendung: Zu einer physischen Lieferung und Übereignung des Basiswertes kommt es hierbei grundsätzlich nicht. Statt dessen ist ein Ausgleichsbetrag zu zahlen. Dessen Höhe entspricht der Differenz zwischen dem Kontraktwert am Vortag des Fälligkeitstermins ("Settlement"-Tag) und dem Wert des Basiswertes am Settlement-Tag. Nach erfolgtem Barausgleich gelten alle Rechte und Pflichten aus dem Termin- bzw. Optionskontrakt als erfüllt.
In Deutschland zählen zu den umsatzstärksten Basiswerten der US-Dollar, Bundesanleihen und der DAX.