Bayerischer Theaterpreis
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Der Bayerische Theaterpreis ist ein seit 1997 von der Staatsregierung Bayerns vergebener Preis für hervorragende Leistungen von Bühnen im deutschsprachigen Raum.
[Bearbeiten] Preise
Der Preis wird für Eigenproduktionen des laufenden Jahres oder des Vorjahrs in den Kategorien Schauspiel, Oper und Tanz vergeben (Preisgeld bis zu € 50.000). Außerdem wurden regelmäßig nicht kategorisierbare "andere Theaterereignisse" mit einem Preis bedacht. Seit 2002 gibt es auch einen Preis in der Sparte Kinder- und Jugendtheater (Preisgeld bis zu € 25.000).
Der Preis muss für künstlerische Projekte verwendet werden, die aus dem laufenden Etat des Theater ansonsten nicht finanziert werden könnten.
Zusätzlich zu den Preisen für Bühnen wurde 1997 bis 2001 ein "Einzelpreis" an eine Einzelperson für besondere Leistungen vergeben. Einmalig 1998 wurde und seit 2000 regelmäßig wird ein nicht dotierter "Ehrenpreis des bayerischen Ministerpräsidenten" an eine Einzelperson des Theaterlebens vergeben.
[Bearbeiten] Jury
Die Vergabe des Preises wird vom bayerischen Ministerpräsidenten entschieden. Vorschläge unterbreitet eine Jury aus Schauspielern, Intendanten, Kritikern, Autoren und einem Kulturbeamten. Die Jury wird ihrerseits vom "Kuratorium Bayerischer Theaterpreis" beraten, die sich aus Intendanten der bayerischen Staatstheater, dem Präsidenten der Bayerischen Theaterakademie und einem Vertreter des Kunstministeriums zusammensetzt.