Befehlsgewalt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Befehlgewalt wird die Formalbefugnis zur Erteilung von Befehlen als obersters militärischer Vorgesetzter bezeichnet. Sie ist eng verbunden mit der Kommandogewalt.
[Bearbeiten] Unterscheidung Befehls- und Kommandogewalt
In der Reichswehr wurde zwischen der Befehlsgewalt und der Kommandogewalt unterschieden. Man ging davon aus, dass ein Politiker nicht die Kompetenz zur Truppenführung hat, und teilte deshalb die Führungskompetenzen zwischen dem Reichspräsidenten als Oberbefehlshaber und den Chefs der Heeresleitung und der Marineleitung als Oberkommandierende auf. In der Praxis bedeutete dies, dass der Reichspräsident zwar Befehle erteilen konnte, die Truppenführung aber den Offizieren überlassen musste.
In der Bundeswehr wird diese Trennung nicht gemacht. Hier hat der Verteidigungsminister (nach Artikel 65a GG) im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt. Diese geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über (Artikel 115b GG).