Besondere Lernleistung
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Seit wenigen Jahren besteht in den meisten deutschen Bundesländern die Möglichkeit, eine besondere Lernleistung (kurz: BLL, BeLL oder BELL) ins Abitur einzubringen. Diese besondere Lernleistung kann bestehen aus
- einem vom Land oder Bund geförderten Wettbewerb (z.B. Jugend forscht, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Informatik, Europäischer Wettbewerb oder Jugend musiziert)
- einer Jahresarbeit
- den Ergebnissen eines umfassenden und evtl. fachübergreifenden Projekts oder Praktikums
- einem Thema, für das sich der Schüler sehr stark interessiert
Bei einer Jahresarbeit soll der Schüler sich selbstständig in ein Fachgebiet einarbeiten und eine Fragestellung gemäß wissenschaftlichen Ansprüchen (sofern dies in der Schule möglich ist) bearbeiten. Meist wird der Schüler dabei von ein oder zwei Fachlehrern betreut; da allerdings die selbstständige Bearbeitung einen wichtigen Aspekt bei der Bewertung darstellt, ist der Umfang der Betreuung oft geringer als bei sonstigen schulischen Projekten. Zum Abschluss der Jahresarbeit muss der Inhalt in einem Kolloquium und/oder (je nach Bundesland) einem Seminarvortrag vorgestellt werden. Kolloquium und Vortrag werden gemeinsam dann gleichstark gegenüber der schriftlichen Auswertung gewertet.
In einigen Bundesländern ist die Erstellung einer Facharbeit verpflichtend, allerdings nicht das Einbringen ins Abitur. Die Facharbeit muss von der BLL unterschieden werden, da sie nur etwa den halben Umfang hat. Zur Verrechnung der Bewertung der Jahresarbeit und Facharbeit mit den übrigen Abiturleistungen siehe Abschluss der gymnasialen Oberstufe.
Im Freistaat Sachsen geht die Arbeit bei einer Einbringung in die Gesamtqualifikation zu 25% in die Prüfungsergebnisse ein.