Crémant
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Als Crémant bezeichnet man seit dem 1. September 1994 französische Schaumweine mit der Klassifizierung « Appellation contrôlée » oder Appellation d'Origine Contrôlée außerhalb der Champagne, jedoch nach dem Champagnerverfahren hergestellt. Vor diesem Zeitpunkt verstand man unter Crémant den Champagner, der statt der üblichen 6 Bar nur die gesetzliche Mindestforderung von 3,5 Bar erfüllte. Da der Begriff Crémant nicht geschützt war, verwendeten ihn auch zusehends mehr Winzer außerhalb der Champagne. Um Missverständnise zu vermeiden, gab man, eben zu besagten Datum, den Besitzstand auf und verzichtete in der Champagne auf den Ausdruck Crémant. Eine neue Bezeichnung für den Champagner mit halbierten Druck gibt es bisher noch nicht.
Bekannte Vertreter sind der Crémant d'Alsace aus dem Elsass, Crémant de Bordeaux aus dem Bordeaux, der Crémant de Bourgogne aus dem Burgund, der Crémant de Die, Crémant de Limoux, Crémant du Jura aus dem Jura und der Crémant de Loire aus dem Gebiet der Loire. Auch die besseren Schaumweine aus Luxemburg werden als Crémant bezeichnet.
Zwar sind die Rebsorten von Region zu Region unterschiedlich, wesentliche Regeln der Schaumweinherstellung sind jedoch einheitlich vorgeschrieben. Zu diesen Regeln gehören beispielsweise die Ganztraubenpressung, eine maximale Schüttung von 100 Litern Most aus 150 kg Traubenmaterial, ein Höchstgehalt von 150 Milligramm/Liter an Schwefeldioxid, eine Mindestzeit von neun Monaten für die Verweildauer auf der Hefe und eine obligatorische Geschmacksprüfung. Crémants sind sanft moussierend, quid est die Kohlensäure ist nicht penetrant.
Je nach verwendeter Rebsorten kann man noch die Bezeichnungen Blanc de Noirs oder Blanc de Blancs auf dem Etikett finden.
Der Begriff Crémant wurde Ende der 1980er Jahre eingeführt, als die Benutzung des Begriffs méthode champenoise außerhalb der Champagne auf Wunsch Frankreichs durch die Europäische Union untersagt wurde.