Benutzer Diskussion:Detlef Berntzen
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[Bearbeiten] Urheberrechtsproblem mit mindestens einem deiner Bilder
Hallo Detlef Berntzen, vielen Dank für das Hochladen deiner Bilder.
Leider fehlen bei
noch einige Angaben auf der Bildbeschreibungsseite. Um Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden, werden derartige Bilder nach zwei Wochen gelöscht. Bevor du die Informationen ergänzt, lies dir bitte unbedingt zuerst die „FAQ zu Bildern“ durch. Benutze dann bitte die Vorlage aus dem Kasten unten links, die du kopieren, über „Seite bearbeiten“ in die Bildbeschreibung einfügen und dann ausfüllen kannst. Unter diese Bildbeschreibung setze bitte eine passende Lizenzvorlage aus den Lizenzvorlagen für Bilder.
{{Information |Beschreibung= |Quelle= |Urheber= |Datum= |Genehmigung= |Andere Versionen= |Anmerkungen= }} |
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Falls du Probleme und/oder noch Fragen dazu hast, stehe ich dir gerne auf meiner Benutzerdiskussionsseite zur Verfügung.
Herzlichen Dank für deine Unterstützung.
Bitte schreibe mit auf meine Diskussionsseite von wann dieses Buch ist und wann der Autor gestorben ist. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 08:18, 10. Nov. 2006 (CET)
- Hallo! Bei folgenden Bildern gibt es meiner Meinung nach Probleme:
- Bild:Esplanade nach 1945.jpg
- Bild:Arendsee Blick von der Seebrücke.jpg
- Bild:Arendsee Villa Rheingold ca 1925.jpg
- Bild:Brunshaupten Hotel Meeresburg ca 1927.JPG
- Bild:Brunshaupten Haus Hindenburg 1927.JPG
- Wer ist jeweils der Urheber? Ist er unbekannt, so müssen die Bilder mind. 100 Jahre alt sein, da Schöpfungshöhe sicher gegeben ist. Ist er bekannt, dann muß er der Veröffentlichung zustimmen oder mind. 70 Jahre tot sein. Bitte trage die fehlenden Informationen nach oder stelle gegebenenfalls selbst einen Löschantrag durch einfügen von
{{Löschen}} ''Irrtümlich von mir hochgeladen'' -- ~~~~
. Schöne Grüße, Noddy93 01:34, 11. Nov. 2006 (CET)
Hallo Noddy93, ich halte die veröffentlichten Bilder für Lichtbilder mit einer Schutzfrist von 50 Jahren. Da die Veröffentlichungen aller angesprochenen Bilder länger zurückliegen, sehe ich kein Problem. Die meisten stammen zudem aus amtlichen Führern, also aus amtlichen Veröffentlichungen. --Detlef Berntzen 18:09, 12. Nov. 2006 (CET) Gruß Detlef Berntzen
- Hi! Bitte lies Dir WP:BR durch. Der Urheber muß mind. 70 Jahre tot sein. --Noddy93 20:47, 12. Nov. 2006 (CET)
- Lieber Noddy, diese Bitte ist leider kein Beitrag zur Diskussion. Den Wiki-Beitrag habe ich gelesen. Daher habe ich z.B. auf die Lichtbildeigenschaft hingewiesen. Wenn die Ansicht besteht, die gescannten Werke sind Lichtbildwerke und unterstehen dem Grundsatz 70 Jahre pma, so lasse ich mich gerne belehren. Ebenso würde ich mir wünschen, zu amtlichen Bekanntmachungen (§ 66) eine Stellungnahme zu hören. Oder sonst einen konstruktiven Hinweis, der es ermöglicht, die Bilder dort zu belassen, wo sie sich jetzt befinden (wie wäre es, mit der Anonymität der Veröffentlichung zu argumentieren?).
- Gruß --Detlef Berntzen 17:35, 14. Nov. 2006 (CET)
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- Hallo Detelef! Ich denke schon, daß es sich bei den Bildern um Lichtbildwerke und nicht Lichtbilder handelt:
- Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind.
- und
- Für den einfachen Lichtbildschutz verblieben demnach (von Zufallsfotos infolge eines versehentlichen Auslösens der Kamera abgesehen) nur technische Fotos, bei denen jeder Fotograf mit denselben Fähigkeiten und Kenntnissen dasselbe Ergebnis, nämlich eine technisch einwandfreie Wiedergabe, erzielen müsse (also etwa Reproduktionen von Gemälden, Fotos von Maschinen, Fotos für die Verbrecherkartei, kartografische Luftaufnahmen und - im Regelfall - Passbilder aus Fotoautomaten). (aus Lichtbildwerk)
- Soweit ich das mitgekriegt habe, wird hier bei Wikipedia oft übervorsichtig gehandelt und Bilder werden auch abgelehnt, die nach deutschem Recht erlaubt wären - sicher ist sicher.
- Ob ein amtlicher Führer zu den nach § 5 Abs. 1 UrhG nicht urheberrechtlich geschützten amtlichen Werken zählt, wage ich zu bezweifeln.
- Hallo Detelef! Ich denke schon, daß es sich bei den Bildern um Lichtbildwerke und nicht Lichtbilder handelt:
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- Bevor ich allerdings hier noch weiter rumspekuliere: Frage am besten auf Wikipedia Diskussion:Bildrechte nach. Da sitzen Leute mit wirklich Ahnung, deren Antworten normalerweise verbindlich sind.
- Ich hoffe, das hat Dir jetzt mehr weitergeholfen. ;) Schöne Grüße, Noddy93 18:37, 14. Nov. 2006 (CET)
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