Deutscher Kurzfilmpreis
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Der Deutsche Kurzfilmpreis wird von der Bundesregierung seit 1956 verliehen. Im Jahr 2002 wurde das Reglement des Deutschen Kurzfilmpreises umfassend neu gestaltet.
Die Preise werden in vier Kategorien verliehen:
- Spielfilme mit einer Laufzeit bis 7 Minuten;
- Spielfilme mit einer Laufzeit von mehr als 7 bis 30 Minuten Laufzeit;
- Animationsfilme mit einer Laufzeit bis 30 Minuten;
- Dokumentarfilme mit einer Laufzeit bis 30 Minuten.
Außerdem wird ein - fakultativer - Sonderpreis vergeben.
Der Deutsche Kurzfilmpreis in Gold ist mit einer Prämie von 30.000 Euro verbunden. Für die Nominierung erhält der Hersteller 12.500 Euro. Dieses Preisgeld wird auf die Prämie für einen Filmpreis in Gold angerechnet. Der Sonderpreis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Prämie ist für die Herstellung eines neuen Films oder für die Projektvorbereitung zu verwenden.