Diedenhofener Kapitular
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Das Diedenhofener Kapitular ist ein Kapitular (königliche Anordnung) von Karl dem Großen, das am 24. Dezember 805 in Diedenhofen (heute Thionville/Frankreich) erlassen wurde. In dem Dokument werden u. a. die Städte Magdeburg und Forchheim erstmals urkundlich erwähnt.
Im Wesentlichen handelt es sich beim Diedenhofer Kapitular um eine Art „Waffenembargo“ der Franken gegenüber den Slawen. In der Urkunde wurde den namentlich aufgeführten Städten verboten, mit den Slawen Waffenhandel zu betreiben.
Das Diedenhofer Kapitular ist im Original nicht mehr erhalten, sondern nur in Abschriften des Hochmittelalters.