Dienstgipfelhöhe
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Die Dienstgipfelhöhe bezeichnet in der Luftfahrt die Höhe, bei der die maximale Steiggeschwindigkeit eines Luftfahrzeugs bei maximaler Dauerleistung des Motors und maximalem Gesamtgewicht 0,5 m/s beträgt.
Bei Verwendung der heute in der Luftfahrt international üblichen angloamerikanischen Maßeinheiten ist die kritische Steiggeschwindigkeit als 100 Fuß pro Minute (0,508 m/s) definiert, als 50 Fuß pro Minute nach Ausfall eines Motors bei mehrmotorigen Flugzeugen.
Die Wetterbedingungen können die Steiggeschwindigkeit eines Luftfahrzeugs beeinflussen. Die Dienstgipfelhöhe bezieht sich daher immer auf den Flug unter genormten atmosphärischen Bedingungen, so dass die Besatzung bei Bedarf die von ihrer Maschine zu erwartenden Leistungen rechnerisch für die tatsächlich vorherrschenden Bedingungen ermitteln kann.
Für Hubschrauber bezieht sich die Dienstgipfelhöhe auf den Vorwärtsflug. Im freien Schwebeflug ohne Bodeneffekt fehlt der von der Vorwärtsbewegung zusätzlich gelieferte dynamische Auftrieb, so dass die Schwebehöhe normalerweise deutlich unterhalb der Dienstgipfelhöhe liegt. Die erzielbare Höhe, in der noch ein Schwebeflug möglich ist, nennt man auch "statische Gipfelhöhe".
Die Dienstgipfelhöhe liegt bei modernen einmotorigen Sportflugzeugen bei ca. 4.000 m, bei Verkehrsmaschinen bei ca. 12.000 m.
Im 2. Weltkrieg gab es Jagdflugzeuge mit Kolbenmotor, die durch Kompressoren oder Turbolader den Leistungsverlust in großen Höhen so weit ausgleichen konnten, dass Dienstgipfelhöhen von teilweise über 14km erreicht wurden, wie z.B. das deutsche Flugzeug Ta 152.