Einkäufer
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Als Einkäufer bezeichnet man den Mitarbeiter eines Unternehmens, der für die dem Unternehmenszweck notwendigen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen zuständig ist. Zusammengefasst werden diese Mitarbeiter in der Einkaufsabteilung. Deren Vorgesetzter wird in der Regel als Einkaufsleiter bezeichnet. Die Berufsbezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt.
[Bearbeiten] Ausbildung
Voraussetzung ist in der Regel die Ausbildung zum Kaufmannsgehilfen oder Betriebswirt. Einige private Fortbildungsinstitute bieten einen Ausbildungsgang Fachkaufmann für Einkauf und Logistik an.
Auch Techniker, Ingenieure und fachbezogen ausgebildete Wirtschaftsingenieure führen diese Tätigkeit aus, da der Einkauf die Kenntnis komplexer technischer Zusammenhänge voraussetzen kann. Von Einkäufern werden häufig umfängliche Fremdsprachenkenntnisse verlangt.