Ersatz (Militärwesen)
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Der Ersatz ist im Militärwesen die zu Friedenszeiten wie im Kriegsfall erforderliche Ergänzung der Heere.
Im Frieden erfolgt der Ersatz durch junge Mannschaften, die erst die militärische Ausbildung durchlaufen und an die Stelle der nach Hause Entlassenen treten. Die geschieht auf verschiedene Weise, je nach Gesetzeslage entweder durch den Wehrdienst oder durch das Werben von Truppen.
Im Krieg müssen der Armee vor dem Feind ausgebildete Kräfte zur Verfügung stehen, die für die Toten, Verwundeten, Gefangenen und Vermissten in die Truppenkörper eintreten. In der Bundeswehr verfügen viele Einheiten (Bataillone, Regimenter) über eine sogenannte AGA-Kompanie, in der die Allgemeine Grundausbildung (AGA) der Rekruten durchgeführt wird. Nach der AGA werden die Rekruten evtl. noch in der SGA gemäß ihrer Truppengattung und dem folgenden Dienstposten ausgebildet, bspw. zum Jäger, Panzergrenadier oder Fernmelder. Nach erfolgter Ausbildung werden die Soldaten in ihre Stammeinheit versetzt. Diese AGA-Kompanien verfügen nur über einen F-STAN, d.h. sie sind nur im Friedensfall aktiv. Wird der Verteidigunsfall ausgerufen, werden die AGA-Kompanien deaktiviert und sog. Feldersatzkompanien (FErsKp) reaktiviert. Meist werden diese mit dem Kader der AGA-Kompanie besetzt, da sie die Aufgabe haben wieder-einberufene Wehpflichtige in Schnelllehrgängen auf ihre Aufgaben in der Trupe vorzubereiten. Im Gegensatz zur AGA-Kompanie verfügt die FErsKp über einen V-STAN, ist also nur im Verteidigungsfall aktiv.
Davon zu unterscheiden ist der Wehrersatzdienst, der gerade nicht zum Ersatz in diesem Sinne führt, sondern den Wehrdienst ersetzt.
Siehe auch: Nachschub