Fixierung (Medizin)
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In der Medizin wird der Begriff der Fixierung in unterschiedlichen Bereichen bzw. Bezügen verwendet.
- Er bezeichnet das Ruhigstellen einer Person durch Festschnallen oder Festbinden, wobei das Fixieren oder die Fixation (veraltet) auch kleinere Körperteile betreffen kann, etwa einzelne Gliedmaßen bei einem Bruch, oder Adern bei einer Operation.
- Er bezeichnet den irreversiblen Grad einer Erkrankung
- Er bezeichnet in der Histologie den Vorgang, der organisches Gewebe konserviert.
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[Bearbeiten] Fixierung einer Person
Die Fixierung einer Person findet oft in einer Notfallsituation statt, die für alle Beteiligten eine hohe Belastung darstellt, und sollte daher schnell und ohne "Kämpfe" durchgeführt werden. Hierbei wird der Patient mittels spezieller Gurte auf dem Rücken liegend im Bett fixiert, so dass Eigen- und Fremdgefährdung ausgeschlossen wird.
[Bearbeiten] Voraussetzungen
- Fixierungen gegen den Willen der betreffenden Person bedarf gem. § 1906 Abs. 4 BGB neben der Anweisung des rechtlichen Betreuers oder Bevollmächtigten einer richterlichen Anordnung und darf von Ärzten und Pflegepersonal oder Angehörigen eigenständig nur dann vollzogen werden, wenn eine akute Gefährdung für die zu fixierende Person selbst oder für andere vorliegt und diese durch die Fixierung abgewendet werden kann. Ansonsten ist eine Fixierung strafbare Freiheitsberaubung. Eine richterliche Anordnung muss in diesem Fall umgehend nachträglich beigebracht werden. Die Fixierung selbst samt deren Begründung und deren Dauer muss dokumentiert werden.
- Ausreichendes geschultes Personal ist vorhanden. Da bei der Durchführung der Fixierung mit extremen körperlichen Gegenreaktionen zu rechnen ist, muss das Personal kräftemäßig in der Übermacht sein. Ein Kampf muss unbedingt vermieden werden.
- Passendes und ausreichendes Fixiermaterial liegt bereit.
[Bearbeiten] Durchführung
[Bearbeiten] Informieren
Dem Patienten ist der Grund der Fixierung zu erklären: die Fixierung ist im Interesse des Patienten und stellt keine Bestrafung dar.
[Bearbeiten] Fixieren
Grundsätzlich sollte immer der ganze Körper (Hände, Füße, Bauch, Brust) fixiert werden. Nachdem man weiß, wie der Patient sich in der Fixierung verhält, kann man nachträglich den Freiheitsgrad der Gurte schrittweise erweitern oder einzelne Gurte ganz entfernen. Die eigentliche Fixierung des Patienten erfolgt aus der personellen Übermacht: Eine Person ist für das rechte Bein zuständig, eine weitere Person für das linke Bein, zwei weitere Personen kümmern sich entsprechend um die Arme und eine weitere um den Oberkörper. Die Gurte sind am Körper so fest anzulegen, dass sie die Atmung und Blutzirkulation des Patienten nicht behindern: Unter den angelegten Bauchgurt muss noch die flache Hand passen, unter die Hand- und Fußgelenkgurte ein Finger.
[Bearbeiten] Arten von Fixierungen
[Bearbeiten] Fixierung im Bett
[Bearbeiten] 5-Punkt-Fixierung
Körper ist an 5 Punkten fixiert: Bauch, beide Handgelenke, beide Fußgelenke
- keine Bewegungsfreiheit
- Eigengefährdung kann hier ausgeschlossen werden
[Bearbeiten] Diagonal-Fixierung
Körper ist an 3 Punkten fixiert: Bauch, rechter Arm und linkes Bein oder linker Arm und rechtes Bein
- fluchtsicher
- Bewegungsfreiheit (z.B. zum Kratzen) ist gegeben
[Bearbeiten] Bauchgurt
Patient ist an einem Punkt fixiert: Bauch
- Nicht fluchtsicher.
- Höchste Bewegungsfreiheit.
- Hier kam es in Vergangenheit zu tödlichen Unfällen durch Strangulation.
- In stationären Pflegeeinrichtungen, wegen o.g. Gefahr, nicht erlaubt
[Bearbeiten] Fixierung im Stuhl
Rollstuhl oder Pflegestuhl.
- Gleiche rechtliche Bedingungen wie Fixierung im Bett
[Bearbeiten] Fixierung (Grad einer Erkrankung)
Irreversibler Grad einer Erkrankung (z.B. fixierte Pulmonale Hypertonie, die zur Eisenmenger-Reaktion führt).
[Bearbeiten] Fixierung in der Histologie
In der Histologie müssen Gewebeschnitte vor der Färbung zunächst fixiert werden. Dazu gibt es verschiedene Verfahren und es kommen unterschiedliche Stoffe wie z. B. Formaldehyd zur Anwendung.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Freiheitsentziehung
- Sturz im Alter
- Selbstgefährdung
- Fremdgefährdung
- Freiheitsberaubung
- Fesselung
- Unterbringung
- Unterbringungsverfahren
[Bearbeiten] Weblinks
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