Free-TV
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Als Free-TV (engl. sowohl für kostenloses Fernsehen als auch für frei empfangbares Fernsehen) werden zum einen Fernsehsender bezeichnet, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen, zum anderen wird darunter aber auch allgemein der freie (d.h. unverschlüsselte) Empfang verstanden. Kostenlos ist in Deutschland der Empfang von privaten Sendern (z. B. RTL, RTL 2, Sat.1, Pro7, VOX, MTV und N24) möglich. Von einigen Kabelnetzbetreibern wird jedoch zur Freischaltung des digitalen Empfangs dieser Programme eine Gebühr erhoben, diese Programme sind dort nicht mehr dem frei empfangbaren Fernsehen zuzurechnen. Diese Netzbetreiber bezeichnen dies Programme aber weiterhin als Free TV.
Ähnlich, wie in verschiedenen anderen europäischen Ländern ist in Deutschland grundsätzlich jeder Besitzer eines empfangsbereiten Fernsehgeräts zur Zahlung der durch die GEZ erhobenen Rundfunkgebühren zur Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk gesetzlich verpflichtet. Umstritten ist deshalb die Einordnung der öffentlich-rechtlichen Programme in Deutschland (z. B. ARD und ZDF), für die die Bezahlung auf gesetzlicher Grundlage über die Gebühreneinzugszentrale erfolgt und nicht über (freiwillige) Abonnements. Die öffentlich-rechtlichen Programme sind zwar nicht kostenlos, aber in jedem Fall frei und unverschlüsselt empfangbar.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Pay-TV (Bezahlfernsehen)
- Rundfunkgebühr
Wiktionary: Free-TV – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |