Frevel
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Frevel bezeichnet im alten deutschen Recht Übermut, Gewalt(tat) oder bösen Willen. Wer ihn begeht, frevelt (ist ein/e Frevler/in). In Zusammensetzungen wie z. B. Waldfrevel wird deutlich, dass es auch die Bedeutung von bös- und mutwilligem Übergriff besitzt.
Das Hauptwort Frevel leitet sich von einem untergegangenen Adjektiv frevel ab, das nur noch in der Form frevelhaft existiert. Die weitere Etymologie ist unklar.
Frevel im kirchlichen Sinne begeht derjenige, der sich gegen das Eigentum und die Personen der Kirche vergeht und die – insbesondere in der katholischen Kirche – kirchlichen Glaubensgrundsätze missachtet.
In der deutschen Rechtsgeschichte des Mittelalters unterschied man zwischen dem Frevel (Schandtaten gegen etwas Geheiligtes, das dieses in die Welt des Profanen herabzieht) und dem Ungericht (die schwerste Art von Vergehen).
Der Frevel konnte gesühnt werden, z.B. durch Opfer oder Strafen wie Züchtigung und Haarabschneiden. Ungericht wurde durch Verstümmelung oder Hinrichtung geahndet.
[Bearbeiten] Soziologie
Anknüpfend an seine Unterscheidung von "Gemeinschaft" und "Gesellschaft" hat Ferdinand Tönnies in seinen kriminalsoziologischen Schriften zwischen den Normaltypen des "Frevlers" als Verbrechers gegen die "Gemeinschaft" (z.B. durch Eifersuchtsmord) von der des "Gauners" als Verbrechers gegen die "Gesellschaft" (z.B. beim white collar crime) unterschieden.
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Frevel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |