Diskussion:Günter Deckert
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[Bearbeiten] Reiseunternehmens Germania
Ich vermute einmal, dass es sich dabei nicht um die Fluggesesellschaft handelt. Da sollte noch ein klärender Satz dazu kommen. Die Fa. hieß GERMANIA-Reisen; sie gibt es nicht mehr. Günter Deckert am 24.7.2006 (Erst jetzt auf das Ganze aufmerksam geworden!)De. 24.7.06
[Bearbeiten] Dr. Rainer Orlet
Habe den letzten Abschnitt geändert. Der Name des Richters des sog. Mannheimer Urteils hat hier nichts verloren. Zur Begründung: Ein endgültiges Ende gefunden hat die juristische Laufbahn von Dr. Rainer Orlet. Als berichterstattender Richter im zweiten Deckert-Verfahren vor dem Mannheimer Landgericht war er für die schriftliche Abfassung der Urteilsgründe zuständig gewesen. Wegen des Tenors des Urteils kam er in die Schußlinie medialer Kritik und die Möglichkeit einer Richteranklage gegen ihn wurde erwogen. Um dieser und dem auf ihm lastenden Druck zu entgehen, distanzierte sich Orlet von dem von ihm verfaßten Urteil. In seinem Schreiben betonte Orlet, seine Deckert-Äußerungen seien von den Medien unvollständig und „in erheblich sinnentstellter Weise" wiedergegeben worden. Der Vorwurf des Verstoßes gegen die verfassungsmäßige Ordnung treffe ihn schwer. Seine „beiläufig gegebene bejahende Antwort" auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, mit einem solchen Mann privat befreundet zu sein, „hatte rein theoretischen Charakter" gehabt. Er habe jeden Antisemitismus verworfen, den Holocaust als Tatsache bezeichnet und sei für das Lebensrecht Israels eingetreten. „Sollte ich (...) den unzutreffenden Eindruck einer geistigen Nähe zum Rechtsextremismus oder einer persönlichen Nähe zu dem mir fremden Angeklagten Deckert erweckt haben, so bedaure ich dies und erkläre es mit der damaligen Situation, in der ich, völlig alleingelassen, mich schwerer persönlicher Angriffe zu erwehren hatte."16
Selbst durch diese ungewöhnlich harte Distanzierung war die Beratung der Richteranklage nicht von der Tagesordnung zu bringen. Orlet wurde vielmehr bedeutet, daß man hieran auch weiterhin festhalten wolle. Daraufhin reichte Orlet, der schwerbehindert und 60 Jahre alt ist, einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand ein, dem noch am selben Nachmittag stattgegeben wurde. Aus gesundheitlichen Gründen hätte er die Aufregungen, die mit dem Verfahren der Richteranklage verbunden gewesen wären, nicht durchgestanden."
Die durch diese mediale Exekution verursachten Folgen für die richterliche Unabhängigkeit sind so verheerend, daß es einige Juristen aufgeschreckt hat. In mehreren Artikeln in juristischen Fachzeitschriften wird mittlerweile die mediale Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit und des Strafverfahrens erörtert. Diese Beeinträchtigungen sind, worauf Otto Kirchheimer schon hingewiesen hatte, keine neue Erscheinung, sondern in der Rechtshistorie immer wieder nachweisbar. Als Parallele zu den heutigen Einschränkungen richterlicher Unabhängigkeit sei beispielsweise auf eine Äußerung Adolf Hitlers zum sog. Ermächtigungsgesetz hingewiesen: „Der Unabsetzbarkeit der Richter auf der einen Seite muß die Elastizität der Urteilsfindung zum Zwecke der Erhaltung der Gesellschaft entsprechen". Wenn heute gefordert wird, daß die Bevölkerung Urteile „verstehen" muß, wird hier eine ähnliche Elastizität eingefordert. 84.190.198.14 10:52, 24. Dez 2005 (CET) (ergänzt von --Hansele (Diskussion) 11:02, 24. Dez 2005 (CET))
- Danke für diesen Text - ich glaube, dass er zum Verständnis der Situation ein Stück weiterhilft. Schön wäre noch eine Quelle, woher das stammt. --Hansele (Diskussion) 11:02, 24. Dez 2005 (CET)
[Bearbeiten] Deckert-Verfahren
Zu: "Am 15. März 1994 hob der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, NJW 1995, 340) das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. November 1992 auf, da er zu dem Ergebnis gelangte, dass das Landgericht den Sachverhalt unzureichend gewürdigt hatte...":
Richtig ist, dass der BGH das Urteil des LG Mannheim vom 13.11.1992 am 15.3.1994 aufgehoben hat. Dieses BGH-Urteil ist allerdings in NJW 1994, 1421 veröffentlicht. Die Verfahren wurde vom BGH an das LG Mannheim zurückverwiesen; dieses fällte dann am 22.6.1994 ein zweites Urteil (an dem u.a. Richter Orlet beteiligt war), das aufgrund seiner Begründungspassagen zur Strafzumessung bundesweit Kritik und Protest hervorgerufen hat. Mit seinem zweiten Revisionsurteil vom 15.12.1994 (NJW 1995, 340) hob der BGH die Entscheidung des LG Mannheim - diesmal im Strafausspruch - erneut auf und übte diesmal deutliche Kritik an den Ausführungen zur Strafzumessung im Urteil der Erstinstanz. Das zweite BGH-Urteil wurde in der breiten Öffentlichkeit auch als "Befreiungsschlag" im Deckert-Verfahren gekennzeichnet.
Das Verfahren wurde dann erneut zurückverwiesen, und zwar diesmal an das LG Karlsruhe, das Deckert dann wohl zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilte.
heikohal
- Toll, wie man das so macht! Da können sich andere Länder 'ne Menge davon abschneiden, wie man demokratische Rechtsprechung betreiben kann, bis das Urteil endlich mal passend ist, koste es, was es wolle. Und wenn alles in Scherben dabei ginge, eh,Freundschaft? 84.44.136.148 22:50, 4. Jul 2006 (CEST)
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- Micha2564 setzt Lösch-Marker No license für Image:NPD-Logo-neu-mittel.jpg;
-- DuesenBot 00:14, 4. Okt 2006 (CEST)
- Das - in der Navi-Leiste verwendete - Logo erreicht IMHO die Schöpfungshöhe nicht und ist daher gemeinfrei. Ich habe das auf Commons entsprechend eingetragen. --Mogelzahn 13:56, 4. Okt 2006 (CEST)
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- Siebrand setzt Lösch-Marker Logo für Image:NPD-Logo-neu-mittel.jpg: +logo;
-- DuesenBot 20:15, 6. Okt 2006 (CEST)
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-- DuesenBot 16:14, 7. Okt 2006 (CEST)
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- Siebrand setzt Lösch-Marker Logo für Image:NPD-Logo-neu-mittel.jpg: revert (diff);
-- DuesenBot 00:14, 8. Okt 2006 (CEST)
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-- DuesenBot 04:14, 8. Okt 2006 (CEST)