Geheimschutz
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Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man ein staatliches Instrumentarium, das darauf abzielt, Geheimnisse vor unbefugter Kenntnisnahme zu sichern.
Im Bereich des Geheimschutzes unterscheidet man zwischen personellen und materiellen Maßnahmen:
Materielle Maßnahmen sind – meist technische – Sicherungsmaßnahmen, die Geheimnisse vor Zugriff und unbefugter Kentnisnahme schützen sollen. Personelle Maßnahmen beziehen sich in erster Linie auf die Auswahl des zu Geheimnissen zugangsberechtigten Personenkreises durch so genannte Sicherheitsüberprüfungen.
Siehe auch: Geheimschutzbeauftragter