Generalgouverneur
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Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
- Russland: im russischen Zarenreich der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren.
- Großbritannien: im Commonwealth of Nations der Vertreter der britischen Krone in den selbständigen Ländern (den ehemaligen Dominions), soweit sie nicht eine republikanische Staatsform angenommen haben.
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Realm Beitritt Artikel Externer Link Kanada 1866 Generalgouverneur von Kanada Website Australien 1901 Website Neuseeland 1917 Website Jamaika 1962 Barbados 1966 Website Bahamas 1973 Website Grenada 1974 Papua-Neuguinea 1975 Salomonen 1978 Tuvalu 1978 St. Lucia 1979 Website St. Vincent und die Grenadinen (en) 1979 Antigua und Barbuda 1981 Belize 1981 St. Kitts und Nevis 1983
- siehe auch: Australien, Bahamas, Kanada, Jamaika, St. Vincent und die Grenadinen, Hongkong,
- Frankreich: in kolonialen Gebieten, z. B. in den größeren überseeischen Besitzungen Frankreichs, der oberste Verwaltungsbeamte.
- Deutsches Reich: der oberste Repräsentant des Deutschen Reiches in dem von 1939-1945 im besetzten Polen bestehenden Generalgouvernement. Einziger Generalgouverneur war Hans Frank.
- Indien: Oberster Vertreter der britischen Krone, welcher zusätzlich auch den Titel Vizekönig von Indien führte (1859 - 1947)