Gerichtsorganisation in den USA
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In den USA gibt es ein föderalistisch aufgebautes Rechts- und Gerichtswesen. Grundlage hierfür ist die US-amerikanische Verfassung mit ihren Ergänzungen (Amendments).
Das Zivilrecht, das Strafrecht und das Prozessrecht werden jeweils vom einzelnen Bundesstaat erlassen, der auch ein gegliedertes Gerichtswesen (State Courts) einrichtet.
Parallel dazu gibt es die Bundesgerichte (Federal Courts), die aufgrund des Artikel III, Sec. 1. Satz 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten errichtet wurden:
“The judicial Power of the United States, shall be vested in one supreme court, and in such inferior courts as the Congress may from time to time ordain and establish.”
Auf Deutsch in etwa:
- „Die rechtsprechende Gewalt der Vereinigten Staaten soll einem Obersten Gericht verliehen werden, sowie solchen Untergerichten, wie der Kongress jeweils beschließen und errichten wird.“
Die Bundesgerichte gliedern sich wie folgt:
- Bezirksgerichte (District Courts) als erste (Tatsachen-)Instanz für jeweils einen Gerichtsbezirk (federal district)
- Berufungsgerichte (Courts of Appeal) als zweite (Berufungs-)Instanz für jeden Bundesgerichtskreis; sowie den
- Oberster Gerichtshof (Supreme Court) als oberste Instanz.
Aufgrund der Verfassung der Vereinigten Staaten (Artikel III, Sec. 2) sind die Bundesgerichte nur für bestimmte Verfahren zuständig.
- Im Strafprozess sind dies die sogenannten Federal Crimes – Vergehen, die durch Bundesgesetz unter Strafe gestellt sind, sowie Angriffe auf Bundesbehörden oder Bundeseigentum. Hierzu gehören Entführung und Menschenhandel, Banknotenfälschung, Drogenhandel an Schulen und anderes. („Normale“ Vergehen unterliegen dagegen der Strafbarkeit des einzelnen Bundesstaates.)
- Im Zivilprozess sind die Bundesgerichte zuständig für Prozesse zwischen Angehörigen verschiedener Bundesstaaten (diversity of citizenship) ab einem bestimmten Streitwert, sowie für Prozesse, bei denen die Vereinigten Staaten eine Partei sind.
- Außerdem sind die Federal Courts zuständig für bestimmte Fragen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, so z. B. für Fragen der Verfassung (berühmte Fälle: zur Rassentrennung oder zur Todesstrafe); Verfahren zwischen Bundesstaaten.
Verfahren unter Beteiligung eines Ausländers (im Sinne von Nicht-US-Bürger) gelten nicht bereits als diversity of citizenship; für sie sind grundsätzlich die State Courts zuständig, soweit nicht ein anderer Grund für die Zuständigkeit eines Federal Court vorliegt (XI. Amendment).
Ein amerikanischer Bürger darf seiner Freiheit, seines Lebens, seines Eigentums und seiner Ehre nur auf Anklage und Urteil durch ein unabhängiges Geschworenengericht beraubt werden (Amendment VI).
Nach der amerikanischen Verfassung hat jeder bei Strafverfahren und Zivilprozessen mit einem Streitwert von mehr als $20 ein Anrecht auf ein unabhängiges Geschworenengericht.
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