Gutshof
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Ein Gutshof ist ein größeres landwirtschaftliches Anwesen oder Bauernhof, auch Gut oder Domäne genannt.
Es beinhaltet die Gutsanlage (Herrenhaus, Ställe, Scheunen und Gesindehäuser) mit allem an Land, Forst und Wasser. Nebenhöfe, die vom Haupthof aus mit verwaltet wurden, nannte man Vorwerk.
Früher bezeichnete ein Gut Vermögen oder Besitz daraus entwickelte sich die Bezeichnung Gut für ein großes landwirtschaftliches Anwesen. Die Güter, welche Ritter für verdienstvolle Tätigkeiten gegenüber ihrem König erhielten, wurden auch Rittergut genannt. In Norddeutschland, vor allem in Schleswig-Holstein, gab es dafür auch die Bezeichnung Adliges Gut. Im Laufe der Zeit löste sich die Bezeichnung als Ritter- oder Adliges Gut von den Besitzverhältnissen und stellte lediglich noch die Bezeichnung für ein mit bestimmten Rechten ausgestattes landwirtschaftliches Unternehmen dar, das durchaus auch Bürgerlichen gehören konnte.
Damit einher ging die Gerichtsbarkeit innerhalb des Gutsbezirk vom Gutsherrn aus, in Preußen sogar bis ins 19. Jahrhundert hinein (Patrimonialgerichtsbarkeit).
Die Helfer der alten Gutshöfe hat man früher in kleinen Siedlungen wohnen lassen, die Heisch (norddeutsch) genannt wurden.