Halfe
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Klöster oder Stifte vergaben ihre Höfe für die Bewirtschaftung an so genannte „Halfen“. Diese hatten die Hälfte (Halfen) ihres Ertrages an sie abzuliefern. Der Hof blieb oft viele Jahre und Generationen in der Hand einer einzelnen Halfenfamilie. Die Verträge wurden in der Regel nach 12 Jahren erneuert, dabei wurde entsprechend den Gegebenheiten festgelegt, welche Leistungen der Halfen zu erbringen hat und welche Dienste er vom Kloster in Anspruch nehmen durfte.