Ich klage an (1941)
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Filmdaten | |
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Originaltitel: | Ich klage an |
Produktionsland: | Deutschland |
Erscheinungsjahr: | 1941 |
Originalsprache: | Deutsch |
Altersfreigabe: | FSK Vorbehaltsfilm |
Stab | |
Regie: | Wolfgang Liebeneiner |
Drehbuch: | Eberhard Frowein Harald Bratt |
Produktion: | Heinrich Jonen |
Musik: | Norbert Schultze |
Kamera: | Friedl Behn-Grund Franz von Klepacki |
Schnitt: | Walter von Bonhorst |
Besetzung | |
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Ich klage an ist ein deutscher Spielfilm von Wolfgang Liebeneiner aus dem Jahre 1941. Er zählt zur Gruppe der Vorbehaltsfilme und ist daher nur eingeschränkt zugänglich.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Handlung
Der Film erzählt die Geschichte einer unheilbar an multipler Sklerose erkrankten Frau, die auf ihr ausdrückliches Verlangen von ihrem Ehemann, dem Mediziner Professor Heyt, durch Verabreichung von Gift getötet wird. Dieser hatte zuvor vergeblich versucht, ein Mittel zur Heilung seiner Frau oder zum Aufhalten der Krankheit zu finden.
Der Arzt Dr. Lang, ein alter Freund von Heyts Frau, bezichtigt ihn daraufhin des Mordes. Durch die Konfrontation mit einem geistesgestörten Kind wird er aber zum Umdenken veranlasst. So wird aus dem Ankläger schließlich ein Verteidiger von Professor Heydt.
Im Strafverfahren wegen Mordes vor dem Schwurgericht stellt sich die Tat nach den Zeugenaussagen als Erlösung der Gattin und somit quasi-humanitärer Akt dar.
[Bearbeiten] Anmerkungen
Nach dem Schlusswort des Angeklagten endet die Handlung. Es bleibt dem Zuschauer überlassen, über den Täter zu richten. Wohin die Sympathien gehen sollen, ist jedoch naheliegend.
Der Film wird heute allgemein als Propagandafilm pro Euthanasie gewertet und war sicher auch so intendiert, doch ist er – gewollt oder nicht – ebenso ein Plädoyer für aktive Sterbehilfe.
Während Euthanasie die staatlicherseits durchgeführte Exekution als unheilbar erbkrank, lebensunwert und damit volksschädlich erachteter Menschen meint, hat die Tötung auf Verlangen, als welche sich die aktive Sterbehilfe oft darstellt, ethisch eine andere Qualität. Sie ist daher nach deutschem Strafrecht obligatorisch erheblich milder zu bestrafen als etwa Totschlag oder Mord.
Seine besondere Bedeutung erhält der Film aber im Zusammenhang mit der damals forcierten sogenannten Vernichtung lebensunwerten Lebens, die auf spürbaren Widerstand stieß und insbesondere mit der Vorbereitung der 1943 durchgeführten Aktion Brandt. Spätestens der Hinweis des Angeklagten Heyt in Liebeneiners Film auf „Hunderttausende hoffnungslos Leidender“ und der Gesinnungswandel seiner ursprünglichen Gegner erweisen den Film als konform im Sinne der damaligen Politik.
[Bearbeiten] Auszeichnungen
Der Film wurde mit den Prädikaten „künstlerisch besonders wertvoll“ und „volksbildend“ ausgezeichnet.
[Bearbeiten] Weblinks
- Ich klage an in der Internet Movie Database
- Ich klage an bei filmportal