Inter-Amerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Inter-Amerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte ist ein unabhängiger Gerichtssitz mit Sitz in San José, Costa Rica, der 1979 gegründet wurde.
Gemeinsam mit der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte bildet es das System zum Schutz der Menschenrechte der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Zweck
Der Gerichtshof hat die Aufgabe, die Bestimmungen der amerikanischen Menschenrechtskonvention zu interpretieren und durchzusetzen.
[Bearbeiten] Beratende Funktion
Der Gerichtshoft untersucht und beantwortet Anfragen, die von OAS-Agenturen oder -Mitgliedsstaaten bezüglich der Interpretation der Menschenrechtskonvention oder anderer, die Menschenrechte betreffenden Instrumente, gestellt werden. Er ist auch befugt, Ratschläge über innerstaatliche Gesetze und Gesetzesentwürfe zu geben und zu untersuchen, ob sie im Einklang mit der Menschenrechtskonvention stehen.
[Bearbeiten] Schiedsgerichtsfunktion
Immer wenn ein Staat, der die amerikanische Menschenrechtskonvention akzeptiert (unterschrieben) hat, einer diesbezüglichen Verletzung angeklagt wird[1], muss der Gerichtshof dazu eine Entscheidung abgeben.
Zur Zeit haben lediglich Argentinien, Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Chile, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay und Venezuela zugestimmt, sich allen Entscheidungen des Gerichtshofs zu unterwerfen. Andere Staaten müssen zu jedem (sie betreffenden) Urteil einzeln zustimmen.
Das Verfahren wird zunächst durch eine schriftliche Eingabe, die die Fakten des Falls, dessen Opfer, die Beweise und Zeugen eröffnet. Danach wird der Fall (falls er aktzeptiert wird) im Beisitz von 5 Richtern verhandelt. Gegen die Urteile kann kein Einspruch erhoben werden (es gibt allerdings eine 90tägige Frist für ein „Ersuchen um Interpretation“).
[Bearbeiten] Zusammensetzung
Wie in Kapitel VIII der Konvention festgehalten, besteht der Gerichtshof aus 7 Richtern „der höchsten moralischen Authorität“ aus den Mitgliedsstaaten der OAS. Sie verden von der Generalversammlung der OAS für eine 6jährige Periode gewählt (und können einmal wiedergewählt werden), wobei kein Staat zwei Staatsbürger zugleich im Gerichtshof haben kann.
Ein angeklagter Staat ohne „eigenen“ Richter kann verlangen, dass einer seiner Staatsbürger als Ad hoc-Richter seinen Fall miturteilt.
[Bearbeiten] Richter
Der Gerichtshoft hat folgende Richter (Stand März 2006):
- Sergio García Ramírez (Mexiko) Präsident
- Alirio Abreu Burelli (Venezuela) Vizepräsident
- Antônio A. Cançado Trindade (Brasilien) Richter
- Diego García-Sayán (Peru) Richter
- Oliver Jackman (Barbados) Richter
- Manuel E. Ventura Robles (Costa Rica) Richter
- Cecilia Medina Quiroga (Chile) Richter
[Bearbeiten] Frühere Richter
- Rodolfo E. Piza Escalante (Honduras, 1979–1989)
- Máximo Cisneros Sánchez (Venezuela, 1979–1985)
- Huntley Eugene Munroe (Jamaica, 1979–1985)
- César Ordóñez (Peru, 1979–1981)
- Carlos Roberto Reina (Costa Rica, 1979–1985)
- Thomas Buergenthal (Vereinigte Staaten, 1979–1991)
- Pedro Nikken (Venezuela, 1979–1989)
- Rafael Nieto Navia (Colombia, 1981–1988)
- Héctor Fix-Zamudio (Mexiko, 1985–1994)
- Héctor Gros Espiell (Uruguay, 1985–1991)
- Jorge R. Hernández Alcerro (Honduras, 1985–1989)
- Policarpo Callejas (Honduras, 1989–1991)
- Orlando Tovar Tamayo (Venezuela, 1989–1991)
- Sonia Picado Sotela (Costa Rica, 1989–1994)
- Julio A. Barberis (Argentinien, 1990–1991)
- Alejandro Montiel Argüello (Nicaragua, 1992–1997)
- Máximo Pacheco Gómez (Chile, 1992–1997)
- Hernán Salgado Pesantes (Ecuador, 1992–1997)
- Asdrúbal Aguiar Aranguren (Venezuela, 1991–1994)
- Carlos Vicente de Roux-Rengifo (Kolumbien, 1998–2003)
[Bearbeiten] Verhandelte Fälle
- Barrios Altos Massaker (Peru) (Urteil, PDF)
- Lori Berenson (Peru) (Urteil, PDF)
- Die letzte Versuchung von Christus (Chile) (Urteil, PDF)
- Gemeinschaft von Moiwana (Surinam) (Urteil, PDF)
- Myrna Mack Chang (Guatemala) (Urteil, PDF)
- Plan von Sánchez Massaker (Guatemala) (Urteil, PDF)
- El Caracazo (Venezuela) (Urteil, PDF)
- La Nación (Costa Rica) (Urteil, PDF)
[Bearbeiten] Fußnoten
- ↑ Dies kann nur von der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte oder einem Mitgliedstaat erfolgen, aber - im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - nicht von Staatsbürgen der Mitgliedstaaten.
[Bearbeiten] Weblinks
- Webpage des Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (spanisch)
- IAGMR Gesetze und Dokumente (englisch)