Kür
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Kür ist ein heute kaum mehr gebräuchliches Wort für eine Wahl. Lediglich im Sport findet es noch Verwendung als Kurzbezeichnung für die Kürübung. Das Verb küren hingegen ist noch bei Misswahlen häufig zu hören, wenngleich damit sowohl die Wahl als auch die Siegerzeremonie gemeint wird.
[Bearbeiten] Kürübung
Im Sportbereich bedeutet eine Kür eine in der Wettkampfordnung des
- Boden- und Geräteturnens
- Eiskunstlaufs
- Trampolinturnens
- Rollschuhlaufs und lange Zeit auch des
- Turmspringens
im Gegensatz zu den Pflichtübungen, eine übliche Zusammenstellung von Bewegungsfolgen. Diese werden vom Wettkämpfer zuvor selbst ausgewählt und seinem Ermessen und Können angepasst. Bei der Beurteilung durch die Kampfrichter werden dann sowohl Schwierigkeitsgrade, Bewegungsabläufe und auch die fließende Durchführung mit Punkten bewertet. Teilweise wird auch von einer Idealpunktzahl ausgegangen von der bei Fehlern in der Kür dann Abzüge erfolgen. Im Trampolinspringen wird nach einer ersten Kür bei Qualifikation für das Finale noch eine zweite Kür gesprungen.
Für die Kürübung in den einzelnen Sportarten gelten zeitliche Beschränkungen. So muss die Bodenkür bei den Turnern zwischen 50 und 70 Sekunden dauern. Im Eiskunstlauf heißt die früher bis 1991 übliche Pflicht nun Kurzkür oder Kurzprogramm.
[Bearbeiten] Bedeutungswandel
Der Begriff erfährt einen Bedeutungswandel, da man mit Kür oft eine zusätzliche Information oder Verschönerung eines bereits vorhandenen Pflichtteils bezeichnet. In Versicherungsjargon meint man mit der Kür, abgesehen von den Pflichtversicherungen, die Zusatzversicherungen für Krankheit oder Alter. In Verkäuferschulungen ist von Pflicht- und Kürgesprächen die Rede. Die allgemein gültige Redewendung "Erst die Pflicht, dann die Kür" bedeutet, den grundlegenden Aufgaben Vorrang gegenüber den darauf aufbauenden bzw. spezielleren Aufgaben zu geben.