Kairoer Erklärung der Menschenrechte
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Die amerikanisch-britisch-chinesische Deklaration von 1943 zu den alliierten Kriegszielen gegenüber Japan wird unter Kairoer Erklärung beschrieben. |
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte ist eine Deklaration der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, welche die Schari'a als alleinige Grundlage der Menschenrechte definiert. Die Erklärung wird als islamisches Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eingeschätzt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Vorwiegend islamische Länder wie Sudan, Pakistan, Iran, und Saudi Arabien kritisierten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wegen der, ihrer Ansicht nach, fehlenden Einbeziehung des kulturellen und religiösen Bezugs der nicht westlichen Länder. 1981 fasste der Iranische Vertreter bei den Vereinten Nationen, Said Rajaie-Khorassani die iranische Position zur Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zusammen, indem er sagte, sie sei "eine säkulare Interpretation der Judäo-Christlichen Tradition, die von Muslimen nicht ohne Bruch des islamischen Rechts befolgt werden könne." (a secular understanding of the Judeo-Christian tradition", which could not be implemented by Muslims without trespassing the Islamic law)[1]
Die Kairoer Erklärung wurde am 5. August 1990 von 45 Außenministern der Organisation der Islamischen Konferenz verkündet. Sie soll den Mitgliedsstaaten als Richtschnur in Bezug auf die Menschenrechte dienen, besitzt allerdings damit keinen völkerrechtlich bindenden Charakter und ist auch im nationalstaatlichen Recht der meisten OIC-Mitgliedsländer von wenig Belang.
[Bearbeiten] Inhalte
Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte weicht von der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in vieler Hinsicht ab, vor allem dadurch, dass sie eindeutig nur diejenigen Rechte anerkennt, welche im Einklang mit der Schari'a stehen.[2] Artikel 24 legt fest: "Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari'a nachgeordnet." (All the rights and freedoms stipulated in this Declaration are subject to the Islamic Shari'ah). Artikel 19 besagt: "Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari'a festgelegten" (There shall be no crime or punishment except as provided for in the Schari'a). Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: "Die islamische Schari'a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung" (The Islamic Schari'a is the only source of reference for the explanation or clarification of any of the articles of this Declaration). Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der "wahren Religion" (true religion) und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle (civilizing and historical role) zugeschrieben wird.
Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Schari'a ausgeübt werden müssten. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischem Recht nicht widersprechen (Everyone shall have the right to express his opinion freely in such manner as would not be contrary to the principles of the Schari'a). Auch das Recht zur Ausübung öffentlicher Ämter könne nur in Übereinstimmung mit der Schari'a wahrgenommen werden.[3]
Die Kairoer Erklärung steht im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte weil sie die Unumstößlichkeit der Religionsfreiheit nicht anerkennt.[4] Artikel 5 verbietet jede Einschränkung des Heiratsrechts was "Rasse", "Hautfarbe" oder "Nationalität" betrifft, führt allerdings die Religion nicht auf, so dass Männer und Frauen auf Grundlage ihre Religionszugehörigkeit Heiratsbeschränkungen unterworfen werden können.
Die Erklärung unterstützt die Gleichstellung von Mann und Frau nicht, sie stellt vielmehr die Überlegenheit des Mannes fest. Der Artikel 6 garantiert Frauen gleiche Würde, aber nicht Gleichstellung in anderen Belangen. Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen.
[Bearbeiten] Kritik
Adama Dieng, ein Mitglied der Internationalen Juristenkommission, kritisiert die Kairoer Erklärung weil
- sie den interkulturellen Konsens ernstlich bedrohe, der die Grundlage der internationalen Menschenrechts ist
- sie, im Namen der Verteidigung der Menschenrechte, zu untragbaren Diskriminierungen von Nichtmuslimen und Frauen führe
- sie, in Bezug auf bestimmte grundlegende Rechte und Freiheiten, einen gezielt einschränkenden Charakter aufweise, so dass bestimmte, wesentliche Bestimmungen unter dem geltendem Standard einiger islamischer Ländern lägen
- sie, unter dem Schutz der islamischen Schari'a, die Legitimität von Praktiken, beispielsweise der Körperstrafen, bestätige, welche die Integrität und Würde des menschlichen Wesen angreife.[1]
[Bearbeiten] Literatur
- Kazemi, Farouh, Perspectives on Islam and Civil Society in Islamic Political Ethics: Civil Society, Pluralism and Conflict, Sohail H. Hashmi, ed. Princeton University Press, 2002. ISBN 0691113106 (Englisch)
- Littman, David, Universal Human Rights and 'Human Rights in Islam'. Midstream, February/March 1999 (Englisch)
- Mathewson Denny, Frederick, Muslim Ethical Trajectories in the Contemporary World in Religious Ethics, William Schweiker, ed. Blackwell Publishers, 2004. ISBN 0631216340 (Englisch)
- Smith, Rhona, Textbook on International Human Rights, Oxford University Press 2003. ISBN 1841743011 (Englisch)
- Zirker, Hans, Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, Vortrag im Rahmen einer Tagung der Islamischen Akademie Köln Islah, Veröffentlicht in: Moslemische Revue 21 (76), 2000, 54-66, überarbeitet 19. Mai 2005, Duisburg-Essen Publications online (DuEPublico)
[Bearbeiten] Weblinks
- Cairo Declaration on Human Rights in Islam (Englisch)
- Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (Deutsch)
- Eine weitere - allerdings unvollständige - Auseinandersetzung mit dem islamischen Menschenrechtsverständnis