Katastrophenmedizin
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Als Katastrophenmedizin werden sämtliche ärztlichen Maßnahmen zusammengefasst, die im Rahmen des Katastrophenschutzes durchgeführt werden.
Das grundsätzliche Ziel der Katastrophenmedizin ist es, möglichst vielen Betroffenen unter geringem Zeit- und Matieralaufwand das Überleben zu ermöglichen. Weiter ist es ihre Aufgabe noch vorhandene medizinische Versorgungsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten oder diese möglichst schnell wieder herzustellen. Die Katastrophenmedizin ist das Bindeglied zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz, begründet im jeweiligen Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz des Bundeslandes. Großschadenslagen und Katastrophenfälle sind in der Regel im ersten Moment nicht als solche erkennbar. Somit wird zunächst der Rettungsdienst gemeinsam mit Feuerwehr oder Polizei alarmiert. Notfallmedizinisches Personal (Leitender Notarzt, Notarzt und Rettungsdienstpersonal) ist demnach im Katastrophenfall bereits vor Ort.
Durch den Rettungsdienst ist eine erste ärztliche Versorgung im Katastrophenfall gewährleistet. Im Katastrophenfall werden aber auch ortsansässige Ärzte, unabhängig von ihrer Fachrichtung, zur Hilfeleistung herangezogen. Die Befähigung des Arztes, sowie eine Aufklärung und Einwilligung des Patienten in die Behandlung sind hierbei allerdings Voraussetzung. Im Allgemeinen kann der Arzt die Behandlung aber nicht ablehnen. Bei Bewusstlosen wird nach dem Prinzip der Mutmaßlichen Einwilligung verfahren. Fachspezifische Aufgabe des Arztes im Katastrophenfall ist die Sichtung. Hierbei ist er auf die Unterstützung nichtärztlichen Personals angewiesen.
Im Schadensfall kann nicht jeder Patient sofort von einem Arzt behandelt werden, da diese nur in begrenzter Anzahl verfügbar sind. Erste Hilfe und Behandlung leichter Verletzungsmuster wird daher Angehörigen von Rettungsdienst und Hilfsorganisationen aber auch Heilberuflern und freiwilligen Helfern übertragen.
[Bearbeiten] Quelle/Literatur
"Katastrophenmedizin - Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall", BMI 2003
[Bearbeiten] Siehe auch
Genfer Gelöbnis, Großschadenslage, Katastrophe, MANV, Notfallmedizin, Triage
[Bearbeiten] Weblinks
- Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e.V.
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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